Berlin. . Ab dem 31. Januar gelten neue Vorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugreisen. Dank einer neuen Kontrolltechnik dürfen Medikamente, Spezialnahrung wie beispielsweise Babybrei sowie Flüssigkeiten aus Duty-Free-Einkäufen wieder mit ins Flugzeug genommen werden.
Für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugreisen innerhalb der EU gelten ab Freitag neue Vorschriften. Grund sei eine neue Kontrolltechnik zum Aufspüren von Flüssigsprengstoffen, teilte das Bundesinnenministerium am Mittwoch mit. Somit könnten Medikamente, Spezialnahrung wie beispielsweise Babynahrung sowie Flüssigkeiten aus Duty-Free-Einkäufen wieder als Handgepäck mitgenommen werden, müssten aber mit der neuen Technik auf Sprengstoff untersucht werden.
Ab Freitag seien alle an Flughäfen oder bei Fluggesellschaften gekauften Duty-Free-Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt, erklärte das Ministerium. Der gekaufte Artikel müsse aber zusammen mit dem Beleg bis zum Zielflughafen in dem versiegelten Sicherheitsbeutel mit rotem Rand bleiben. Diese Beutel sowie flüssige Medikamente und Spezialnahrungen würden dann mit der speziellen Technik überprüft.
Ungefährlichkeit muss eindeutig geklärt werden
Für die Sicherheitskontrolle vor dem Flug müssten alle Flüssigkeiten aus dem Gepäck genommen und gesondert vorgelegt werden. Könne die Ungefährlichkeit der Flüssigkeit nicht eindeutig geklärt werden, dürfe sie nicht ins Handgepäck.
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Kleinere Mengen an Flüssigkeiten, deren Menge 100 Milliliter nicht übersteigt, dürfen demnach wie bisher in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel mitgenommen werden. Flüssigkeiten, deren Menge 100 Milliliter übersteigt und bei denen es sich nicht um Medizin, Spezialnahrung oder zollfreie Ware handelt, müssen weiterhin mit dem normalen Gepäck aufgegeben werden.
Die EU hatte im Jahr 2006 beschlossen, die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord von Flugzeugen zu beschränken. Im August 2006 hatten britische Behörden terroristische Anschläge auf Flugzeuge verhindert, bei denen flüssiger Sprengstoff in Getränkeflaschen während des Fluges zur Explosion gebracht werden sollte. Wann wieder alle Flüssigkeiten für das Handgepäck zugelassen werden, steht laut Bundesinnenministerium noch nicht fest. (AFP)