Brüssel. Leichte Lockerung bei den Regeln für Flüssigkeiten in Flügen. Betroffen sind Passagiere von außerhalb der EU, die in einen innereuropäischen Anschlussflug umsteigen. Sie dürfen künftig Flüssigkeiten, die sie an Flughäfen in Drittländern gekauft haben, in versiegelten Plastiktüten mit an Bord nehmen.

Die derzeit strengen Flüssigkeitsregelungen im Handgepäck bei Flügen werden etwas gelockert. Ab dem 31. Januar 2014 dürfen Passagiere laut einer EU-Verordnung Flüssigkeiten, die sie an Flughäfen außerhalb der EU gekauft haben, beim Umsteigen innerhalb der EU an Bord nehmen.

Das gilt etwa für einen deutschen Urlauber, der auf dem Rückflug von New York über London nach Berlin eine Whiskey-Flasche aus dem Duty-Free-Shop mitnehmen will.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Flasche in einer versiegelten Plastiktüte steckt. Auch für Passagiere aus Europa, die in den USA umsteigen, gelten die neuen Regeln. Nach Ansicht von Experten könnte dies das Ende des Flüssigkeitsverbots bedeuten.

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Derzeitigen Regelungen gelten seit 2006

Im Jahr 2006 waren die derzeit geltenden Regelungen eingeführt worden, nachdem islamistische Terroristen versucht hatten, Sprengstoff in Getränkeflaschen an Bord von Flugzeugen zu schmuggeln.

Flüssigkeiten über 100 Milliliter dürfen seitdem nicht mehr ins Handgepäck. Kleinere Mengen müssen in verschließbaren Beuteln transportiert werden. Ausnahmen sind Babynahrung und Medikamente. (dpa)