Essen. Verspätungen und Flugausfälle: Immer mehr Kunden beschweren sich beim Staat über Fluggesellschaften. 5105 Anzeigen hat das Luftfahrtbundesamt im Jahr 2012 registriert. Bemerkenswert: Während ausländische Airlines immer besser abschneiden, rücken deutsche Airlines öfter in den Fokus der Kritik.
Immer weniger Fluggäste lassen sich Verspätungen, Annullierungen und die Nichtbeförderung auf schon gebuchten Flügen gefallen. Immer mehr beschweren sich beim Staat. 2012 hat es die höchste Zahl von Beschwerden beim Luftfahrtbundesamt seit Inkrafttreten der europäischen Fluggastrechte-Verordnung im Jahr 2004 gegeben: 5105 Anzeigen registrierte das Amt.
Davon alleine 3148 wegen verspäteter Maschinen und 1615 wegen Flugausfällen. Insgesamt haben sich seit 2004 rund 30.000 Fluggäste über das Verhalten der Airlines beschwert.
Deutsche Airlines immer häufiger in der Kritik
Auch für dieses Jahr zeichnet sich eine hohe Beschwerdezahl ab. Seit Januar haben sich bei dem Braunschweiger Bundesamt 2252 Passagiere gemeldet, 1350 wegen Verspätungen, 732 wegen Annullierung und 162, weil sie nicht befördert wurden.
Bemerkenswert: Während die Beschwerdehäufigkeit gegenüber auswärtigen Gesellschaften nachlässt, rücken immer öfter deutsche Airlines in den Fokus der Kritik. Der grüne Bundestagsabgeordnete Markus Tressel wirft der Bundesregierung vor, nicht energisch genug gegen die Regelverletzungen vorzugehen und die Luftverkehrsgesellschaft zu schonen.
Sammelklagen könnten mehr Druck ausüben
Beispiel 2012: „Von den 5105 Beschwerden führten 2548 zur Eröffnung eines Verfahrens wegen Ordnungswidrigkeit. Davon werden 113 Verfahren mit einem Bußgeldbescheid abgeschlossen“, sagt Tressel. „Das ist natürlich viel zu wenig. Das ist weder abschreckend noch verhältnismäßig“.
Der Grünen-Politiker bedauert, dass in Deutschland keine Sammelklagen möglich sind, mit denen mehr Druck auf die Gesellschaften ausgeübt werden könne, pünktlicher und fluggastfreundlicher zu sein.
25.000 Euro im Einzelfall möglich
„Die Bundesregierung könnte Sanktionen bis zu 25.000 Euro für den Einzelfall verhängen. Wenn Sammelklagen ermöglicht werden, könnte das bei einem Flugzeug mit 300 Passagieren leicht 7,5 Millionen Euro für die Airlines bedeuten“.