Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof legt dem europäischen Gerichtshof Fälle vor, in denen es um Schadenersatz bei Flugannullierungen geht. Die Frage ist, ob Reisende auch bei Flugannullierungen Schadenersatz und Ausgleichansprüche bekommen sollen, wenn sie selbstständig und auf eigene Faust ihre Reise fortfahren.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg muss klären, ob deutsche Reisekunden bei Flugannullierungen neben Schadenersatz auch Ausgleichsansprüche geltend machen können. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei ihm vorliegende Fälle am Dienstag dem europäischen Gericht zur Klärung vorgelegt.
Beide Klagen richten sich gegen den britischen Billigflieger Easyjet. In einem Fall hatte eine Familie 2010 einen Flug nach Mailand gebucht, um von Genua aus ein Kreuzfahrtschiff zu erreichen. Als der Flug annulliert wurde, machten sie sich eigenständig auf den Weg. Sie verlangen von Easyjet die Kosten für den Ersatzflug, die weitere Reise, eine Extra- Übernachtung und für Verpflegung zurück.
Reisende können dem EuGH zufolge neben Schadenersatz auch dann Ausgleichsansprüche geltend machen, wenn das Reiseunternehmen ihnen bei Flugannullierungen keinen Ersatzflug angeboten hat. Nun muss der EuGH dem BGH zufolge entscheiden, ob das auch zutrifft, wenn Reisende sich bei Annullierungen auf eigene Faust auf den Weg machen. (dpa)