Berlin. Die Nebeldecke über dem Flughafen, das streikende Personal oder der nach einem Vulkanausbruch gesperrte Luftraum - all das und viel mehr führt zu lästigen Verspätungen und Annullierungen im Flugverkehr. Zum Ausgleich für diese Unannehmlichkeiten haben Fluggäste eine ganze Reihe an Rechten und Ansprüchen. Wir bieten eine Übersicht.

Flüge in den Urlaub oder zum Geschäftstermin starten hin und wieder verspätet oder fallen ganz aus - etwa wenn eine Nebeldecke über dem Flughafen liegt oder dort gestreikt wird. In welchen Fällen Reisende Anspruch auf eine Betreuung oder eine finanzielle Entschädigung durch die Fluggesellschaft haben, ist in einer Reihe von Urteilen des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg geregelt.

Recht auf Betreuungsleistungen bei Verspätung und Annullierung:

Bei Flügen bis zu 1500 Kilometern haben Fluggäste ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf Betreuungsleistungen - also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere eine Erstattung des Flugpreises verlangen.

Grimsvötn spuckt Asche

.
. © AP/Jon Gustafsson | AP/Jon Gustafsson
Am 21. Mai machte der Island-Vulkan Grimsvötn deutlich auf sich aufmerksam...
Am 21. Mai machte der Island-Vulkan Grimsvötn deutlich auf sich aufmerksam... © AFP | AFP
Nach einer Eruption gegen 19 Uhr spuckte der Vulkan eine heftige Asche-Ladung in die Atmosphäre...
Nach einer Eruption gegen 19 Uhr spuckte der Vulkan eine heftige Asche-Ladung in die Atmosphäre... © AFP | AFP
Bis zu 11 Kilometer Höhe erreichten die Asche-Partikel und verdunkelten Islands Himmel.
Bis zu 11 Kilometer Höhe erreichten die Asche-Partikel und verdunkelten Islands Himmel. © AFP | AFP
Seitdem spuckt der Feuerberg Tag und Nacht Ruß und Staub in die Atmosphäre.
Seitdem spuckt der Feuerberg Tag und Nacht Ruß und Staub in die Atmosphäre. © AFP | AFP
Jetzt verteilt sich die Aschewolke langsam über Nordeuropa, wenn auch die Folgen sicher nicht so gravierend sein werden wie direkt vor Ort in Island.
Jetzt verteilt sich die Aschewolke langsam über Nordeuropa, wenn auch die Folgen sicher nicht so gravierend sein werden wie direkt vor Ort in Island. © AFP | AFP
Isländischen Schafhirten und ihre Tiere wandern durch die rauchgeschwängerte Luft. Auch dutzende Kilometer entfernt vom Vulkan ist die Aussicht trübe.
Isländischen Schafhirten und ihre Tiere wandern durch die rauchgeschwängerte Luft. Auch dutzende Kilometer entfernt vom Vulkan ist die Aussicht trübe. © AFP | AFP
Betroffen sind auch Touristen auf der Insel. Diese Besucher des Örtchens Nupur konnten am Tag nach dem Ausbruch nur mit Schutzmasken vor die Tür und standen knöcheltief in der Asche.
Betroffen sind auch Touristen auf der Insel. Diese Besucher des Örtchens Nupur konnten am Tag nach dem Ausbruch nur mit Schutzmasken vor die Tür und standen knöcheltief in der Asche. © AFP | AFP
Von oben sieht's nicht besser aus: Eine Satellitenaufnahme der Nasa vom 22. Mai zeigt das Zentrum der Eruption im Südosten Islands.
Von oben sieht's nicht besser aus: Eine Satellitenaufnahme der Nasa vom 22. Mai zeigt das Zentrum der Eruption im Südosten Islands. © AFP | AFP
Die Asche-Partikel, die sich in der Atmosphäre verteilen, schwärmen  in großer Höhe weit über Islands Grenzen hinaus. Das hat nicht nur Folgen für die Umwelt...
Die Asche-Partikel, die sich in der Atmosphäre verteilen, schwärmen in großer Höhe weit über Islands Grenzen hinaus. Das hat nicht nur Folgen für die Umwelt... © AFP | AFP
Wie schon beim Ausbruch des Eyjafjallajökull im März 2010 kommt es erneut zu Beeinträchtigungen im Flugverkehr...
Wie schon beim Ausbruch des Eyjafjallajökull im März 2010 kommt es erneut zu Beeinträchtigungen im Flugverkehr... © AFP | AFP
An anderen Flughäfen war dagegen gar nichts los, weil einfach alle Flüge abgesagt waren.
An anderen Flughäfen war dagegen gar nichts los, weil einfach alle Flüge abgesagt waren. © AFP | AFP
Über 100.000 Flüge wurden 2010 wegen der Vulkan-Asche gestrichen. Bei vielen Fluglinien herrschte lange anhaltende Flaute.
Über 100.000 Flüge wurden 2010 wegen der Vulkan-Asche gestrichen. Bei vielen Fluglinien herrschte lange anhaltende Flaute. © AFP | AFP
Und wer bis heute nicht weiß, wie der Verursacher-Vulkan des letzten Asche-Chaos hieß, muss nur mit dieser Maschine von Iceland-Air fliegen.
Und wer bis heute nicht weiß, wie der Verursacher-Vulkan des letzten Asche-Chaos hieß, muss nur mit dieser Maschine von Iceland-Air fliegen. © AFP | AFP
Wie groß die Folgen des aktuellen Grimsvötn-Ausbruchs sein werden, ist noch nicht abzusehen. Allerdings soll es sich diesmal um schwerere Asche-Teilchen handeln, die sich nicht so lange in der Atmosphäre umherschweben können.
Wie groß die Folgen des aktuellen Grimsvötn-Ausbruchs sein werden, ist noch nicht abzusehen. Allerdings soll es sich diesmal um schwerere Asche-Teilchen handeln, die sich nicht so lange in der Atmosphäre umherschweben können. © AP/Jon Gustafsson | AP/Jon Gustafsson
1/15

Anspruch auf Betreuung haben Reisende aber auch, wenn Flüge wegen "außergewöhnlicher Umstände" wie der Luftraumsperrung nach einem Vulkanausbruch annulliert werden. Die Airlines müssen laut EuGH etwa im Ausland gestrandeten Reisenden solange Hotel und Vollpension zahlen, bis sie abfliegen können.

Recht auf Entschädigung:

Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand wie ein Streik oder miserables Wetter daran schuld ist. Für den Anspruch auf Ausgleichszahlung ist bei Anschlussflügen die Verspätung am Endziel und nicht die Verspätung am Startflughafen maßgeblich, wie der EuGH am Dienstag entschied. Die Entschädigung kann unter bestimmten Voraussetzungen in solchen Fällen aber gemindert werden.

Recht auf Stornierung und Umbuchung:

Einen wegen Streiks gestrichenen Flug kann der Kunde stornieren, er bekommt dann sein Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug. Das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist - und auch länger, da ein Rückstau entstehen kann.

Pflicht zur Pünktlichkeit:

Auch bei einer großen absehbaren Verspätung sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst. Erster Ansprechpartner ist immer die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter.

Auch der Flughafen bietet auf seiner Internetseite ausführliche Informationen über die aktuellen Abflug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben. (afp)