Essen. . “Rail & Fly“ ist ein sehr komfortables Angebot: Mit dem Zug zum Flughafen und dann in den Urlaub. Doch was passiert, wenn die Bahn Verspätung hat und der Flug verpasst wird? Grundsätzlich haftet der Reisende nicht selbst, es gibt aber Bedingungen.
Die meisten Urlauber kennen es unter dem Begriff „Rail & Fly“. Der Begriff beschreibt eine Art „All Inclusive“ beim Transport: Wer eine Reise bucht und dafür mit dem Flugzeug fliegt, kann unter diesem Ausdruck bereits die Anfahrt mit dem Zug zum Flughafen reservieren. Wird dann der Flug wegen einer Zugverspätung verpasst, müssen Reisende in aller Regel nicht selber dafür haften.
„Bietet ein Reiseveranstalter eine Zugfahrt an, muss er sich einen Fehler der Bahn selbst zurechnen lassen. Schließlich handelt es sich bei der Zugfahrt bereits um einen Teil der Reise“, sagt Ronald Schmid, Anwalt für Reiserecht in Wiesbaden. Verpasse ein „Rail & Fly“-Reisender wegen eines verspäteten Zuges einen Flug, könne er also vom Reiseveranstalter angemessenen Ersatz verlangen, sich etwa auf eine spätere Maschine umbuchen lassen. „Kommt der Reiseveranstalter einer entsprechenden Aufforderung nicht nach, kann man sich auch selbst um einen Flug kümmern.“
Schadensminderungspflicht berücksichtigen
Grundsätzlich könne man die Kosten dafür dem Veranstalter aufbürden. „Allerdings hat man eine Schadensminderungspflicht. Man kann also nicht einfach Business Class buchen, wenn man ursprünglich für die Economy Class gezahlt hat.“
Lässt sich kein passender Ersatzflug finden, kann ein Urlauber auch erwägen, vom Vertrag zurückzutreten und sich den Reisepreis zurückzahlen zu lassen. Ob und in welcher Höhe Stornogebühren anfallen, hängt Reiserechts-Experte Schmid zufolge vom Einzelfall ab: Handele es sich bei der gebuchten Reise etwa um einen dreiwöchigen Urlaub, müsse man es unter Umständen akzeptieren, erst am kommenden Tag fliegen zu können – entsprechend hoch seien bei einem Reiserücktritt die Gebühren. „Anders sieht das zum Beispiel aus, wenn es sich um einen dreitägigen Trip nach London handelt. Die Reise wäre dadurch ja fast schon um die Hälfte verkürzt.“
Verspätung schon im Zug dokumentieren
Merkt ein Reisender schon während der Zugfahrt, dass die Zeit knapp wird, sollte er sich umgehend darum kümmern, die Verspätung zu dokumentieren – das sei wichtig, um Ansprüche geltend zu machen. „Am besten lässt man sich die Verspätung vom Schaffner bescheinigen. Geht das nicht, kann man auch Namen und Adresse eines anderen Zugfahrgastes notieren, der die Umstände bezeugt.“
Keinen Anspruch auf Entschädigung hat ein Urlauber natürlich, wenn die Verspätung zumindest zum Teil auch auf sein eigenes Verschulden zurückgeht. Das gilt speziell für Züge, die unter normalen Umständen erst kurz vor dem Check-in am Flughafen ankommen. „Man muss immer mit Verspätungen rechnen. In der Regel soll man ja ohnehin zwei Stunden vor Abflug am Airport sein, außerdem muss man eine halbe Stunde Puffer einkalkulieren.“
Habe man die Reise entsprechend großzügig geplant und verpasse den Flug trotzdem, habe man gute Chancen. „Anders sieht es natürlich aus, wenn der Reiseveranstalter einen ganz bestimmten Zug vorgibt. Den muss man natürlich erreichen. Aber darüber hinaus ist alles in der Verantwortung des Veranstalters“, sagt Ronald Schmid.