Frankfurt/Main. .

Sollten die Fluglotsen ab Donnerstag streiken, wird’s anstrengend für Menschen, die Flüge gebucht haben. Wird einer wegen des Streiks gestrichen, kann er storniert werden, dann gibt es das Geld zurück: Ein Überblick über die Rechte der Fluggäste.

Flugreisenden steht womöglich eine schwierige Zeit bevor. Sollte die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) ihren Streikaufruf in die Tat umsetzen und nicht durch eine einstweilige Verfügung gestoppt werden, dürfte so mancher Flugplan durcheinandergewirbelt werden. Betroffene Passagiere haben ab einer bestimmten Wartezeit Anspruch auf Betreuung durch die Fluggesellschaft, Entschädigung gibt es bei Streiks aber nicht. (afp)