Passagiere haben bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf Entschädigung.

Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden. Fluggästen stehen dann zwischen 200 und 600 Euro zu. Allerdings müssten die Airlines keinen Ausgleich zahlen, wenn sie nachweisen können, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Technische Defekte schlossen die Richter dabei ausdrücklich aus, solange deren Ursache nicht außerhalb der normalen Tätigkeit der Fluggesellschaften liegt. Die Richter präzisierten damit die EU-Verordnung zu Ansprüchen über Ausgleichs- und Unterstützungszahlungen für Fluggäste. Diese regelt die Entschädigungen bei Flugausfällen. Mit seinem Urteil stellte der EuGH fest, dass Fluggäste bei Verspätungen „einen ähnlichen Schaden in Form eines Zeitverlusts erleiden” wie Passagiere, deren Flüge gestrichen würden. Daher wäre es nicht gerechtfertigt, Fluggäste verspäteter Flüge anders zu behandeln. Hintergrund der Entscheidung waren den Angaben zufolge Verfahren aus Deutschland und Österreich. Dabei hatten Passagiere auf Ausgleichszahlungen geklagt, da sie bei ihren Airlines jeweils mehr als 20 Stunden Verspätung hinnehmen mussten. Die beim Verkehrsclub Deutschland (VCD) angesiedelte „Schlichtungsstelle Mobilität” begrüßte dasUrteil. Die Schlichtungsstelle erwartet, dass Flugpassagiere von diesem Recht nun auch verstärkt Gebrauch machen werden. ddp