Bonn. Wenn es in den Urlaub geht, ist für viele Deutsche klar: Der Hund kommt mit. Und nicht in die Tierpension. Denn Hunde lieben vor allem die Nähe zu ihren Bezugspersonen. Tipps für eine gelungene Reise mit dem vierbeinigen besten Freund.

Wer mit seinem Vierbeiner verreist, sollte darauf achten, die Fahrt tiergerecht zu gestalten und rechtzeitig die für den Grenzübertritt notwendigen Dokumente zu besorgen. Denn nur wenn der Urlaub für den Hund gelingt, hat auch sein Besitzer etwas davon.

Chip oder Tätowierung

Einreisebestimmungen in der EU sind weitestgehend einheitlich Für Reisen mit Hund innerhalb der EU sind die Regelungen der Mitgliedsstaaten mittlerweile in den meisten Punkten vereinheitlicht. "Wichtig ist überall zum Beispiel eine gültige Tollwutimpfung, die auch mindestens 21 Tage zurückliegen muss", sagt Marius Tünte vom Deutschen Tierschutzbund in Bonn. Darüber hinaus sei eine Kennzeichnung mit einem Mikrochip Pflicht.

Handele es sich um ein älteres Tier, das statt eines Chips noch eine der früher üblichen Tätowierungen im Ohr erhalten haben, werde auch das toleriert. Dokumentiert sein müssen Impfung, Kennzeichnung sowie eine Beschreibung des Tieres im sogenannten EU-Heimtierausweis, den man beim Tierarzt erhält.

Ausnahmeregeln berücksichtigen

"Das geht im Allgemeinen relativ schnell. Wenn man zum ersten Mal mit dem Hund verreist, sollte man aber auf jeden Fall etwa 50 Euro für den Tierarzt bereithalten", sagt Tünte. Zu beachten seien auch Ausnahmeregeln, die sich einige EU-Mitglieder leisteten. So verlangen Tünte zufolge Großbritannien, Schweden, Irland und Malta über die Tollwutimpfung hinaus noch einen sogenannten Antikörpertest, während Italien und Portugal die Einreise nur mit Maulkorb und Leine gestatten.

"Dänemark hat die Einfuhr von 13 als gefährlich geltenden Hunderassen sogar ganz verboten", erläutert Tünte, der Hundehaltern empfiehlt, vor dem Urlaub einen Blick auf die Internetseiten des Tierschutzbundes zu werfen, wo alle Ausnahmeregelungen aufgelistet seien - sowie die zum Teil sehr verschiedenen Einreisebestimmungen vieler Nicht-EU-Länder.

Fahren, wenn der Hund nicht schwitzen muss

Vorsicht vor Fahrtwind Während der Fahrt ist der richtige Platz für einen Hund hinten - entweder mit einem speziellen Hundeanschnallgurt auf dem Rücksitz oder in einer Transportbox im Kofferraum. Fahre man Kombi, sei auch eine Sicherung durch ein Trenngitter möglich, ergänzt Tünte. "Wenn der Hund mit soll, dann muss der Halter auch entsprechende Konsequenzen ziehen. Wenn ein Koffer weniger ins Auto passt, dann ist das halt so", sagt er.

Da ein Hund nicht schwitzen kann, ist die beste Reisezeit laut Tierschutzbund morgens und abends, da es dann nicht so heiß ist. Auch sollte das Tier nicht am offenen Fenster sitzen, da es empfindlich auf Fahrtwind reagiere. Damit dem Hund nicht übel werde, sollte die letzte Mahlzeit bei der Abfahrt etwa zwölf Stunden zurückliegen; für unterwegs empfiehlt Tünte kleine Mahlzeiten. "In der ungewohnten Umgebung ist es vor allem wichtig, dem Hund vertrautes Futter zu geben, am besten aus seinem eigenen Napf. Das beruhigt das Tier.

Wasser, Leine, Maulkorb

Außerdem nimmt man besser Wasser von zu Hause mit, wenn man über die Qualität im Urlaubsland nichts weiß." Gefüttert und getränkt wird der Hund darüber hinaus nur, wenn das Auto stillsteht - auf einer der zahlreichen Pausen, zu denen Tünte rät. "An einer Raststätte ist ein Kilometermarsch ja nicht unbedingt möglich. Aber man sollte schon darauf achten, dass der Hund ein wenig toben und spielen kann."

Wer mit dem Zug verreist, muss laut Tierschutzbund beachten, dass für einen Hund, der größer sei als eine Hauskatze, eine eigene Fahrkarte gelöst werden müsse. Zudem seien Leine und Maulkorb mitzuführen. Wer mit einem Hund unter fünf Kilo fliegt, darf diesen in der Regel als Handgepäck mitführen, für größere Tiere wird die Reise aber strapaziös: Sie müssen in einer Transportbox im Frachtraum untergebracht werden. (dapd)