Brüssel. .

Andere Länder, andere Sitte. Was Sie wissen sollten, wenn Sie in Europa Urlaub machen.

Euro: 17 Länder gehören zu “Euroland”: Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Finnland, Irland, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Griechenland, Slowenien, Malta, Zypern, Estland und die Slowakei. Auch in Monaco, San Marino und im Vatikan kann man mit dem Euro bezahlen, ebenso in Andorra, Montenegro und im Kosovo, ebenso in den meisten touristischen Regionen der Schweiz.

Rauchen: Fast in ganz Europa gelten mittlerweile strenge Rauchverbote, für Bars und Restaurants sowie für öffentliche Einrichtungen und Krankenhäuser. Nur in Tschechien und Ungarn gibt es kein Rauchverbot in Kneipen und Restaurants. In Spanien gilt das strengste Nicht-Raucherschutzgesetz. Dort ist das Qualmen teilweise auch unter offenem Himmel verboten, zum Beispiel auf Schulhöfen oder Kinderspielplätzen.

Reisekasse: Die Verbraucherzentralen raten, mehrere Zahlungsmittel mit in den Urlaub zu nehmen. Also für die ersten paar Tage Bargeld, Kreditkarte und Geldkarten mit Maestro-Zeichen (ehemalige EC-Karte). Die Gebühr für Abhebungen per Karte im EU-Nachbarland darf nicht höher sein als am Automaten eines Instituts im Inland, der nicht zur Hausbank gehört. Die Verbraucherzentralen warnen: Banken sperren zunehmend ihre Konten für Abhebungen aus dem Ausland. Daher sollte man vor dem Urlaub bei seiner Bank nach den Details fragen.

Verkehrsregeln: Telefonieren am Steuer ist in fast ganz Europa nur mit einer Freisprechanlage erlaubt. Im Falle einer Panne müssen Autofahrer, die ihren Wagen verlassen, in Italien, Österreich, Portugal und anderen typischen Urlaubszielen eine gelbe oder orange Warnweste tragen. Wer Fahrräder oder Surfbretter transportiert, die über die hintere Stoßstange hinausragen, muss in Italien und Spanien ein rot-weißes Warnschild anbringen.

Notruf: In allen Staaten der EU gilt die gleiche Notruf-Nummer: 112. Egal, ob bei Verkehrsunfall, Feuer oder Raub: Diese drei Ziffern sollte jedes Handy ohne Vorwahl und ohne Pin-Nummer mit heimischen Notdiensten verbinden.

Tiere: Wer mit Hund oder Katze im europäischen Ausland verreist, muss einen Heimtier-Ausweis für sein Tier besitzen. Dort ist unter anderem die vorgeschriebene Tollwut-Impfung eingetragen. Außerdem müssen Hunde, Katzen und Frettchen seit dem 1. Juli mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Nur Schweden, Großbritannien, Irland und Malta akzeptieren noch die alte Kennzeichung durch Tätowierung, verlangen aber zusätzlich einen Bluttest, ob die Tollwut-Impfung wirksam war.

Öffnungszeiten: Viele Länder in der EU machen den Einzelhandel kaum Vorschriften, was die Ladenöffnungszeiten anbelangt. Das heißt aber nicht, dass überall die Geschäfte rund um die Uhr geöffnet haben. In England etwa wird es schwer, nach sechs Uhr abends noch bedient zu werden, in Slowenien haben viele Geschäfte sonntags geöffnet – aber meist nur bis Mittag. Wer in Spanien und Italien Urlaub macht, sollte Einkaufsbummel gut planen. Dort sind die Läden mittags meist für drei oder vier Stunden dicht.

Tagfahrlicht: Seit dem vergangenen Jahr gilt in fast allen europäischen Ländern auch bei Tag: Abblendlicht an! In Italien, Rumänien, Russland und Ungarn ist das nur außerhalb geschlossener Ortschaften Vorschrift. In Deutschland, Frankreich, Österreich und die Schweiz ist das Licht bei Tag nicht Vorschrift, sondern lediglich eine Empfehlung.

Reisefreimengen: Grundsätzlich steht dem großen Einkauf im EU-Ausland nichts im Weg. Günstige Zigaretten, Wein, Sekt – das alles darf auch in größeren Mengen mit nach Deutschland gebracht werden. Es drohen jedoch Strafen, wenn der Zoll annehmen muss, dass die Menge den privaten Bedarf übersteigt. Das ist bei mehr als 800 Zigaretten der Fall, bei mehr als zehn Litern Hochprozentiges, 90 Liter Wein, 110 Liter Bier oder 10 Kilo Kaffee. Sonderregelungen gelten für die englischen Kanalinseln sowie die Kanarischen Inseln, von dort dürfen nur 200 Zigaretten und zwei Liter Hochprozentiges mitgebracht werden.

Gesundheitskarte: Die Europäische Krankenversicherungskarte, die sich jeder gesetzlich Versicherte bei seiner Kasse besorgen kann, erleichtert Formalitäten beim Arztbesuch in der EU. Die Karte mit dem Europa-Emblem auf der Rückseite macht aufwändige Verfahren wie den Auslandskrankenschein überflüssig. Ihrem Inhaber erspart sie die Genehmigung einer Behandlung durch ausländische Kostenträger vor dem Arztbesuch – vorausgesetzt, es handelt sich um eine dringend erforderliche medizinische Versorgung.

Alkohol am Steuer: In weiten Teilen Europas gilt ähnlich wie in Deutschland die 0,5-Promille-Grenze. In Rumänien, Tschechien, der Slowakei, Estland und Ungarn dürfen Sie gar nichts trinken, wenn Sie sich anschließend hinters Steuer setzen. In Polen, Schweden und Norwegen ist Alkohol am Steuer so gut wie verboten – dort liegt die Grenze bei 0,2 Promille. In Großbritannien, Irland, Liechtenstein und Malta dagegen sind die erlaubten Höchstwerte mit 0,8-Promille vergleichsweise liberal.

Handy und mobiles Internet: Urlaubstelefonate kosten seit dem 1. Juli weniger. Für abgehende Anrufe von dem Handy aus dem EU-Ausland werden 35 Cent pro Minute (plus Mehrwertsteuer) fällig, für eingehende Anrufe 11 Cent. Der SMS-Versand kostet 11 Cent, der Empfang ist kostenlos. Mobiles Surfen ist auch billiger geworden, Telefonanbieter dürfen sich gegenseitig nur noch 50 Cent pro Megabyte in Rechnung stellen. Zudem gibt es keine Kostenbremse: Bei 40 Euro für Surfen innerhalb eines Monats wird der Kunde per SMS gewarnt, bei 50 Euro – wenn nicht anders vereinbart – wird der Datentransfer gestoppt.

Führerschein: Es kann manche Diskussion ersparen, wenn man dem Polizisten den EU-Führerschein in Plastik und Scheckkartenformat vorzeigen kann. Aber: Notwendig ist das nicht. Der alte „graue Lappen“ ist nach wie vor gültig.

Entschädigung: Wer am Flughafen sitzen bleibt, weil die Fluglinie ihre Kapazitäten überbucht hat, kann auf eine Entschädigung pochen. Für Verbindungen unter 1500 Kilometern werden 250 Euro fällig, bei längeren Routen 400 Euro oder sogar 600 Euro. Bei „außergewöhnlichen Umständen“ wie Unwetter oder Streik ist die Fluggesellschaft indes von Zahlungspflichten befreit. Schließlich haben Reisende das Recht, Verpflegung, Erfrischungen und kostenlose Telefonate zu verlangen, wenn sich ein Abflug mehrere Stunden verzögert.