Essen. Wer seinen geliebten Vierbeiner mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte sich vorher unbedingt über die Bestimmungen im Reiseland informieren. Ein EU-Heimtierausweis, einen Mikrochip und eine Tollwut-Impfung sind in jedem Falle Pflicht.
Wenn Hund und Katz“ auf Reisen gehen, dann bedeutet das für Herrchen und Frauchen einiges an Vorbereitung. Für Fahrten innerhalb der Europäischen Union benötigen die Tiere dreierlei: einen EU-Heimtierausweis, einen Mikrochip und eine Tollwut-Impfung.
Bis zum 2. Juli diesen Jahres ist als Alternative zum Chip auch noch eine Tätowierung gültig. Den Ausweis mit Eintrag zur gültigen Tollwut-Impfung, Angaben zum Tier und dessen Besitzer gibt es beim Tierarzt. Die erste Impfung muss spätestens 21 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Zusätzliche Auflagen gibt es laut ADAC in Finnland, Großbritannien, Irland, Malta und Schweden. Dort müssen derzeit auch ein Tollwut-Antikörper-Nachweis vorgelegt und eine kurz zuvor erfolgte Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer nachgewiesen werden.
Leinenpflicht und Maulkorbzwang
Bei einer Reise in Nicht-EU-Länder gelten oft gesonderte Regelungen. Das bedeutet für die Tierhalter, dass sie sich vor der Abreise über die Bestimmungen des jeweiligen Landes informieren müssen. Außerdem muss für die Rückfahrt beachtet werden, dass bei der Einreise aus Ländern mit nicht gleichgestelltem Tollwutstatus ein Tollwut-Antikörpertest vorgelegt werden muss, der bereits vor Urlaubsbeginn einzuholen ist. Dieser darf frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden. Das gilt für Länder wie Kosovo, Mazedonien, Albanien, Montenegro, Serbien, Türkei, Ägypten, Marokko oder Tunesien.
Bei Fahrten nach Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Malta, Norwegen und Ungarn muss beachtet werden, dass bestimmte Kampfhunderassen nicht mitgenommen werden dürfen. In einigen Ländern besteht dazu für Hunde Leinenpflicht und teilweise auch Maulkorbzwang. (mid)