Brüssel. .
Sein Haustier mit ins Ausland zu nehmen, bleibt weiter kompliziert. Seit Herbst 2004 muss jeder Hunde- oder Katzenhalter bei Reisen innerhalb der EU einen Ausweis mitführen, der detaillierte Angaben über das Tier und seinen Gesundheitszustand offenlegt. Brüssel verlängerte jetzt diese Passpflicht.
Wer mit seinem Hund oder seiner Katze einen Städtetrip nach London oder einen Strandurlaub auf Malta plant, muss sich länger als erwartet auf restriktive Einreisebestimmungen für die Vierbeiner einstellen. In Großbritannien und Malta gelten nämlich genauso wie in Schweden und Irland andere Vorschriften für die Einfuhr der beliebten Haustiere als in den restlichen Ländern der Europäischen Union.
Seit Herbst 2004 muss jeder Hunde – oder Katzenhalter bei Reisen innerhalb der EU den sogenannten EU-Heimtierpass – ein blaues Heftchen mit zwölf gelben Sternen auf dem Deckblatt – mitführen. Der Pass gilt für Hunde, Katzen und Frettchen und enthält detaillierte Angaben über das Tier und seinen Gesundheitszustand. Außerdem muss eine gültige Tollwutimpfung in dem Pass nachgewiesen sein, die mindestens 30 Tage, höchstens aber ein Jahr zurückliegt.
Verschärfte Regeln für Großbritannien, Irland und Malta
In Großbritannien, Irland und Malta gelten verschärfte Regeln: Hier muss 30 Tage nach der Tollwutimpfung auch noch eine Antikörper-Bestimmung vorgenommen werden. Mit diesem Test wird geprüft, ob die Impfung wirksam war. Erst sechs Monate nach der Antikörper-Bestimmung darf das Tier in die betreffenden Länder einreisen. Wer also im Sommer eine Reise mit seinem vierbeinigen Liebling in eines dieser Länder plant, sollte jetzt schleunigst zum Tierarzt. Zusätzlich ist eine Behandlung gegen Bandwürmer und Flöhe Pflicht.
Die Sonderregelungen sollten eigentlich rechtzeitig zur Urlaubssaison, nämlich im Juni 2010, auslaufen. Jetzt hat das Europäische Parlament jedoch einem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, die Übergangsfristen bis Januar 2011 zu verlängern.