Essen. Immer mehr Minderjährige fallen in NRW als Schwarzfahrer auf. Kontrolleure können Kinder und Jugendliche aber trotzdem nicht einfach rauswerfen. Mancher Bahnhof ist düster. Darum dürfen Kinder selbst dann nicht „ausgesetzt" werden, wenn sie ohne Fahrschein unterwegs sind.

Kinder ohne gültigen Fahrschein werden aus dem Zug verwiesen. Immer mehr Minderjährige sind als Schwarzfahrer unterwegs. Jugendliche greifen Kontrollschaffner der Bahn an. Was ist los im NRW-Nahverkehr?

Tatsache ist: Etwa jeder sechste von rund 254 000 Schwarzfahrern, die im ersten Halbjahr 2009 in DB-Nahverkehrszügen ertappt wurden, war unter 18 Jahre alt. 78 Prozent hatten gar kein oder ein ungültiges Ticket. Etwa 1400 Kinder und Jugendliche hielten sich unberechtigt in der 1. Klasse auf, 1214 hatten ihr Ticket gefälscht oder zeigten eine Fahrkarte bzw. einen Sonderausweis eines Freundes vor, rund 700 versteckten sich vor dem Kontrolleur. Cornelia Voß, Referentin für Fahrgeldsicherung in NRW: „Leider gibt es immer wieder Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder sogar zum Schwarzfahren anhalten und ihnen Tricks verraten. Das ist unverantwortlich."

Immer öfter werden Jugendliche handgreiflich

Für die Kontrolle in den Zügen von DB Regio NRW sind „Kundenbetreuer im Nahverkehr" (KiN) in Uniform und Prüfer in Zivilkleidung zuständig. Wenn sie auf Kinder und Jugendliche ohne gültigen Fahrausweis treffen, bedeutet das häufig: Verwirrung und Tränen, Trotzreaktionen, Auskunftsverweigerung, Kinder, die in Panik den Zug verlassen, Gruppenprotest und immer häufiger auch Jugendliche, die handgreiflich werden.

Was auch immer passiert, eins darf der Prüfer nicht: Kinder einfach am nächsten Bahnhof aus dem Zug schicken. Im aktuellen „Leitfaden für KiN" heißt es: „Von der Weiterfahrt werden nicht ausgeschlossen: Alleinreisende Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren." Dennoch gab es in jüngster Zeit mehrfach Vorwürfe, dass Kinder „angeblich oder tatsächlich", so die Bahn, an Bahnhöfen aus dem Zug gesetzt wurden – sogar nachts. Cornelia Voß: „Wir gehen jedem Vorgang sorgfältig nach. Dabei haben natürlich unsere Kolleginnen und Kollegen die gleichen Anhörungs- und Verteidigungsrechte wie Mitarbeiter in jedem anderen Unternehmen."

Kinder sollten Telefonnummer und Adresse bei sich haben

Auch für Kinder und Jugendliche beträgt das erhöhte Beförderungsgeld 40 Euro. Da sie in der Regel nicht bar zahlen können, wird eine „Fahrpreisnacherhebung" ausgestellt. Dazu müssen die Kinder Namen und Adresse angeben und sich möglichst mit einem Ausweis ausweisen. Die Bahn rät: Kinder sollten immer einen Zettel mit Namen und Adresse sowie Telefonnummer ihrer Eltern mit sich führen, damit bei Rückfragen, aber auch bei Notfällen Kontakt aufgenommen werden kann.

Bei der Fahrpreisnacherhebung wird immer ein Beleg ausgedruckt. Reicht die Zeit nicht, etwa weil der Zielbahnhof erreicht ist, wird der Ausdruck nachgeschickt, bei unter 16-Jährigen an den Erziehungsberechtigen.

Eltern können Widerspruch einlegen

Jetzt gibt es innerhalb der nächsten 14 Tage folgende Möglichkeiten: Der fehlende Fahrschein wird nachträglich in einem Reisezentrum der Bahn vorgelegt. Das geht nur bei persönlichen – also nicht übertragbaren – Tickets. Sie müssen zur Zeit der Fahrt gültig gewesen sein. Dann wird je nach Region in NRW eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 bis sieben Euro fällig.

Oder: Das erhöhte Beförderungsgeld wird in voller Höhe bezahlt. Dann kann der Erziehungsberechtigte Widerspruch einlegen. Daraufhin wird das Verfahren angehalten, bis der Sachverhalt geklärt und dem Kunden eine entsprechende Nachricht zugestellt worden ist. Bundesweit zuständig für die Bearbeitung von Fahrpreisnacherhebungen: DB Vertrieb GmbH, Fahrpreisnacherhebung, 76518 Baden-Baden, 01805 / 040 00 279.

Infos im Internet: http://www.db-fahrpreisnacherhebung.de/