Essen. Der Essener Vergewaltiger Benjamin S., der durch die Tonaufnahme seines Opfers überführt wurde, soll für fünf Jahre ins Gefängnis.
Die Serie von Gewaltausbrüchen des Benjamin S. ist juristisch geahndet. Das Landgericht Essen verurteilte den 33 Jahre alten Essener am Freitag zu fünf Jahren Haft wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Widerstandes gegen Polizeibeamte.
Strafmildernd hatte die XXV. Strafkammer dabei seinen Hang zu Alkohol und Cannabis berücksichtigt, durch den er bei den Taten nur eingeschränkt schuldfähig war. Vor diesem Hintergrund wies sie den gelernten Maler in eine Entziehungsanstalt ein.
Angeklagter akzeptiert das Urteil
Eine Chance für den geständigen Angeklagten, der das Urteil ebenso wie Staatsanwalt Phillip Linder akzeptierte: Überwindet er in der zwei Jahre dauernden Therapie seine Sucht erfolgreich, wird ihm der Rest der fünf Jahre Haft zur Bewährung erlassen. Scheitert er dagegen, muss er die Strafe voll verbüßen.
Für vier Taten im vergangenen Jahr verurteilte das Gericht ihn, Opfer ist fast immer seine frühere Freundin. Am 19. März hatte die Serie angefangen. Nachbarn hatten die Polizei gerufen, weil er in der im Essener Stadtteil Altendorf gelegenen Wohnung seiner Freundin auf sie eingeschlagen hatte. Der Grund war ihre Trennung von ihm.
Polizisten als "Missgeburt" beleidigt
Auch die von Nachbarn alarmierten Polizisten hatte er angegriffen und als "Missgeburt" beleidigt. Aufgezeichnet hatten die Beamten seine Aggressionen mit ihrer Body-Cam. Rund zwei Promille Alkohol und Cannabis wies damals seine Blutprobe auf.
Zwei Monate später kam es zu der Vergewaltigung in seiner Wohnung in Holsterhausen. In Todesangst versetzte er die Frau, schlug ihr zwei Zähne aus.
Zunächst jede Schuld bestritten
Er hatte danach jede Schuld abgestritten, blieb auf freiem Fuß. So taucht er im Oktober wieder in ihrer Wohnung auf. An zwei Tagen beleidigt und schlägt Benjamin S. die Ex-Freundin.
Mittlerweile hat die Polizei aber das Smartphone der Frau ausgewertet. Darauf fand sie eine Tonaufnahme der Vergewaltigung. 90 Minuten des Grauens. Jetzt reichte die Beweisaufnahme für einen Haftbefehl.
Geständnis zum Prozessauftakt
Dennoch bestritt Benjamin S. weiterhin seine Schuld. Erst zum Prozessauftakt am 7. März gestand er. Verteidiger Volker Schröder wies am Freitag darauf hin, dass er heilfroh gewesen sei, dass die Tonaufnahme seinen Mandanten zur Einsicht bewegt habe.
Zuvor hatte Staatsanwalt Phillip Linder exakt die Strafe beantragt, auf die später das Gericht erkannte. Er sprach von einem "Martyrium" der Frau. Verteidiger Schröder schloss sich an.
Richter Markus Dörlemann lobte im Urteil, dass Benjamin S. sich habe zum Geständnis bewegen lassen. Ohne diese Einsicht, betonte er, wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen.