Essen. Er drängte Frauen, für seinen Lustgewinn ihre eigenen Kinder zu missbrauchen. Jetzt muss der Bottroper Tennislehrer lange ins Gefängnis.
Der Tennislehrer, der Kontakt zu 9000 Frauen hatte und einige von ihnen zum sexuellen Missbrauch der eigenen Kinder drängte, muss für eine lange Zeit ins Gefängnis. Für acht derartige Fälle verurteilte das Landgericht Essen den Bottroper, der in Dorsten und Gelsenkirchen Vereine trainiert hatte, am Freitag zu vier Jahren und neun Monaten Haft.
Aber dies ist wohl nur ein kleiner Teil der Gefängniszeit, die den 39-Jährigen erwartet. Die Polizei wertet aktuell seine Chat-Kontakte aus und hat schon 50 neue Fälle ermittelt. Es wird also ein weiterer Prozess für den Bottroper folgen.
Viele Zuhörer verfolgen das Urteil
Die Urteilsverkündung stieß auf großes Interesse, offenbar aus dem Umfeld des Angeklagten, etwa den Tennisvereinen. Die 30 Zuhörerplätze reichten kaum aus. Richter Volker Uhlenbrock, Vorsitzender der V. Strafkammer, nutzte Worte wie „perfide“ und „abartig“in seiner Urteilsbegründung, um die Taten des Angeklagten zu bewerten.
Es ging um Fälle in der Zeit von 2015 bis 2018. Über Dating-Plattformen im Internet suchte der Bottroper bundesweit nach Frauen, die Interesse an einer Beziehung hatten. Er baute Vertrauen auf, die Chats waren zunehmend sexuell geprägt, auch "Sklavenverträge" wurden geschlossen.
Kindes-Missbrauch für seinen "Kick"
Und irgendwann schrieb er den Frauen, den richtigen „Kick“ verschafften ihm Bilder, auf denen sie ihre eigenen Kinder sexuell missbrauchen. In Einzelfällen gelang es ihm auch, sie zum Geschlechtsverkehr mit ihm in Anwesenheit des Kindes zu drängen.
Richter Uhlenbrock wollte im Urteil nicht allzu hart mit den Frauen umgehen. Gegen sie wird natürlich strafrechtlich ebenfalls ermittelt, weil sie aktiv missbrauchten. Der Tennislehrer wurde dagegen zum Großteil wegen Anstiftung zum sexuellen Missbrauch verurteilt. Uhlenbrock erinnerte daran, dass die Frauen zunächst das Ansinnen des Tennislehrers eindeutig abgelehnt hätten. Es habe sich um haltlose Frauen gehandelt, zum Teil schon älter, zum Teil nicht gut aussehend. Einige hatten auch psychische Probleme.
Tennislehrer gab sich bei den Frauen als Arzt aus
Erst als der Tennislehrer, der sich als „angesehener Arzt“ ausgegeben hatte, ihnen drohte, die Beziehung zu beenden, hätten sie dann doch eingelenkt und ihre Kinder missbraucht. Dies sei wichtig für die Beurteilung, in welchem Ausmaß sich die Beteiligten strafbar gemacht hätten, sagte Uhlenbrock.
Das Gericht wies die Aussage des Angeklagten, ihm sei es nur um Dominanz gegenüber den Frauen gegangen und nicht um ein sexuelles Interesse an Kindern, zurück. Natürlich sei die Dominanz ein Element des narzisstisch geprägten, aber voll schuldfähigen Mannes. Die mehreren tausend Dateien pornografischer Abbildungen von Kindern und Tieren auf seinem Rechner belegten natürlich auch das sexuelle Interesse an Kindern, so Uhlenbrock.
Die zwei Leben des Arztsohnes aus Dortmund
Der 39-jährige Angeklagte, der aus einem Dortmunder Arzthaushalt stammt, scheint zwei Leben geführt zu haben. Schulisch geht er geradlinig bis zum Abitur, studiert erfolgreich, verdient „nebenbei“ viel Geld mit Versicherungen. Aber da ist auf der anderen Seite ein schwieriges Elternhaus. Der Vater betrügt die Mutter, trennt sich früh von der Familie, lässt sie finanziell im Stich. Und die Mutter, depressiv, schlägt ihre Kinder.
Schließlich der Angeklagte, der seine Partnerinnen und zuletzt seine Ehefrau mit anderen Frauen und seinem laut Gericht „überbordenden Sexualleben“ getäuscht und betrogen habe. Finanziell ist er auch früh gescheitert.
Staatsanwalt will vorbehaltene Sicherungsverwahrung
Staatsanwalt Philipp Linder hatte fünf Jahre und neun Monate gefordert, außerdem den Vorbehalt einer anschließenden Sicherungsverwahrung beantragt. Verteidiger Sam Benecken hielt für seinen geständigen Angeklagten dagegen vier Jahre Haft für ausreichend. Die Sicherungsverwahrung lehnte er ab.
In diesem Punkt folgte das Gericht dem Verteidiger. Es riet dem Angeklagten, der jetzt ein wenig Reue und Einsicht gezeigt habe, die Haftzeit für eine Therapie zu nutzen, damit es nicht doch noch zu einer Sicherungsverwahrung komme.