Essen. Ein Mann aus Essen steckt seiner Ex-Freundin eine Pistole in den Mund. Es war nicht die erste Gewalttat gegen Frauen. Jetzt droht Endlos-Haft.

Diese Taten waren ein echter Albtraum: Aus Eifersucht soll ein Mann aus Essen seiner Ex-Freundin aufgelauert, sie geschlagen, gewürgt und bedroht haben. Sogar mit einer Waffe.

Dafür wurde der frühere IT-Techniker aus Essen nun zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Außerdem haben die Richter am Essener Landgericht die anschließende und unbefristete Sicherungsverwahrung angeordnet – zum Schutz der Frauen.

Widerspruch wird nicht akzeptiert

„Wir hatten keine andere Wahl“, sagte Richter Markus Dörlemann bei der Urteilsbegründung. Immer wieder sei der Angeklagte gegenüber Frauen gewalttätig geworden. „Es ist offenbar so, dass er Widerspruch nicht akzeptiert.“

Auch nach der Verbüßung einer längeren Haftstrafe sei der Essener immer wieder in der Lage, Beziehungen zu Frauen aufzubauen. Und dann gehe alles wieder von vorne los. „Das können wir nicht zulassen.“ An der Sicherungsverwahrung gehe kein Weg vorbei.

Heimlich in die Wohnung geschlichen

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Es war Silvester 2017, als Martin M. seine letzte Freundin kennenlernte. Beim Urteil ist von einer „On-Off-Beziehung“ die Rede. Als sich die Frau endgültig trennen will, schleicht sich der Angeklagte mit einem heimlich nachgemachten Schlüssel in ihre Wohnung. „Als sie die Tür öffnete, ging er mit einer Pistole in der Hand auf sie zu, hielt ihr den Lauf an die Stirn“, so Dörlemann. Als sie schreit, drückt er ihr die Pistole laut Urteil sogar in den Mund. „Was ich nicht haben kann, soll auch kein anderer Mann haben.“ So oder so ähnlich soll er damals gedroht haben. Und: „Wenn ich in den Knast komme, bringe ich dich um.“

Dass es sich nicht um eine echte Pistole gehandelt hat, konnte die Frau nicht wissen. Sie sah echt aus, hieß es im Urteil.

„Die Frau hatte Todesangst“

Auch von einem Würgeangriff ist die Rede. Bis seine Ex-Freundin keine Luft mehr bekommen habe. Und dass der Angeklagte ihren Kopf mehrfach auf den Fliesenboden geschlagen hat. „Die Frau hatte Todesangst“, heißt es im Urteil.

Von einer Persönlichkeitsstörung hatte eine Psychiaterin am Ende des monatelang dauernden Prozesses gesprochen. Und von der Schwierigkeit, diese überhaupt zu behandeln. „Es ist nicht absehbar, dass der Angeklagte aufhört“, so Richter Dörlemann.

Eine völlig verkehrte Wahrnehmung

Auch zwischenzeitliche Haftstrafen hätten ihn nicht dazu veranlasst, sein Verhalten gegenüber Frauen zu ändern. Der 48-Jährige habe eine „völlig verkehrte Wahrnehmung“. So habe er die Beziehungen zu verschiedenen Partnerinnen als „harmonisch“ bezeichnet, obwohl genau das Gegenteil der Fall gewesen sei. „Wir haben manchmal hier gesessen, und nur noch mit dem Kopf geschüttelt.“ Die Schilderungen seien bisweilen überhaupt nicht mehr nachvollziehbar gewesen.

Der Angeklagte selbst nahm das Urteil mit Entsetzen auf. Er hatte auf eine Bewährungsstrafe gehofft. Während der Urteilsverkündung schüttelte er immer wieder mit dem Kopf.

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