Essen. Für einige Orte gilt die 2G-Plus-Regel in NRW weiterhin. Ausnahme gibt es mit einer Auffrischungsimpfung. Wann man als geboostert gilt.

  • Mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung hat das NRW-Gesundheitsministerium weitreichende Lockerungen eingeführt, die vorläufig bis 27. Mai verlängert wurden.
  • Wann gilt in NRW eine Person als vollständig geimpft? Wann gilt sie als geboostert?
  • Wir haben die Infos zur Corona-Impfung in einem Überblick gesammelt.

Mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung in NRW hat das NRW-Gesundheitsministerium weitreichende Lockerungen eingeführt. Sie wurden Ende April für einen weiteren Monat verlängert.

Unterschieden wird in der Verordnung weiter zwischen Grundimmunisierten und Menschen, die schon eine Auffrischungs- oder Booster-Impfung bekommen haben.

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Corona-Impfung in NRW: Dann gilt jemand geboostert

Als geboostert gilt in NRW der Verordnung zufolge, wer

  • ... „insgesamt drei Impfungen mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff“ erhalten hat – egal, mit welchem Impfstoff oder in welcher Impfstoff-Kombination.
  • Bereits am Tag der dritten Impfung gilt man als geboostert und ist von der Testpflicht der 2G-Plus-Regel ausgenommen - Ausnahmen sind hier etwa Diskotheken und Clubs.

Neues Infektionsschutzgesetz gilt - viele Corona-Regeln fallen

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    Geboosterten gleichgestellt wird, wer

    • ... zweimal geimpft ist – aber nur solange die Zweitimpfung mehr als 14 und weniger als 90 Tage zurückliegt.
    • ... genesen ist – aber nur solange der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 28 und weniger als 90 Tage zurückliegt.
    • ... geimpfte genesene Personen (einfach Geimpfte mit einer nachfolgenden Infektion oder Personen, die eine Impfung im Anschluss an eine SARS-CoV-2-Infektion erhalten haben).

    Als vollständig geimpft gilt laut NRW-Gesundheitsministerium, wer

    • mindestens 14 Tage zuvor eine zweite Impfung mit einem Vakzin von Biontech, Moderna, Astrazeneca, Johnson & Johnson – oder einer Kombination dieser Vakzine (heterologe Impfung) erhalten hat.
    • genesen ist (bestätigte PCR-Infektion oder gesichert nachgewiesene Sars-Cov2-Antikörper) – und ein weiteres, also zweites Mal, geimpft wurde.
    • Geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Covid-19 Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben,

    Andere Bundesländer haben andere Regeln. Außerdem veröffentlichte das Landesgesundheitsministerium (MAGS) neue Isolierungs- und Quarantäneregeln.

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