Berlin/Leverkusen. Das Gesetz zum schnelleren Neubau der Leverkusener Brücke rückt näher: Im Verkehrsministerium liegt schon ein Entwurf dafür vor. Das Gesetz soll helfen, die marode Rheinbrücke schneller fertigzustellen. Sie ist eine Hauptverkehrsader auch für den Lkw-Verkehr.

Das vom Bund geplante Gesetz zum beschleunigten Neubau der Leverkusener Rheinbrücke nimmt Gestalt an. In Berlin wurde am Donnerstag ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums bekannt.

Wie Ende August bereits angekündigt, soll demnach für mögliche Klagen gegen die Baugenehmigung das Bundesverwaltungsgericht erste und einzige Klageinstanz sein. Nach Angaben der Straßenbaubehörde Straßen.NRW soll der Klageweg damit um rund eineinhalb Jahre verkürzt werden. Die "Rheinische Post" hatte zuerst von dem Entwurf berichtet.

Die bisherige A1-Brücke ist so marode, dass sie seit Mitte Juni für Lkw ab 3,5 Tonnen gesperrt ist. Die Bauarbeiten für die erste Brückenhälfte sollen 2017 beginnen. Sie soll 2020 fertig sein. Die zweite Hälfte soll dann 2023 fertiggestellt werden. Je Fahrtrichtung sollen laut Straßen.NRW fünf Fahrstreifen plus Standstreifen entstehen.

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Die Rheinbrücke ist ein wichtiger Knotenpunkt im europäischen Fernstraßennetz. Doch für das heutige Verkehrsaufkommen wurde die inzwischen fast 50 Jahre alte Brücke nicht konzipiert. Vor der Teilsperrung rollten täglich mehr als 120 000 Fahrzeuge über das Bauwerk - dreimal mehr als von den Ingenieuren 1965 vorgesehen. Die immense Belastung hat die Brücke marode gemacht. (dpa)