Detmold. Der Fall der von ihren Geschwistern ermordeten Kurdin Arzu Ö. aus Detmold ist juristisch abgeschlossen. Die Revision ihres Vaters wurde vom Bundesgerichtshof abgewiesen. Das Landgericht hatte ihn zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Der Fall der von ihren Geschwistern ermordeten Arzu Ö. aus Detmold ist aus juristischer Sicht abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof habe die Revision ihres Vaters als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Detmold am Freitag mit. Das Urteil sei damit rechtskräftig.
Das Landgericht hatte den Vater Fendi Ö. im Februar wegen Beihilfe zum Mord und wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt (Az.: 31 Js 184/12). Zuvor waren bereits fünf Geschwister Arzus zu Haftstrafen zwischen fünfeinhalb Jahren und lebenslang verurteilt worden. Gegen die Mutter hatte das Amtsgericht einen Strafbefehl von einem Jahr Haft zur Bewährung erlassen.
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Der Mord an der 18-jährigen Arzu Ö. hatte im November 2011 bundesweit Schlagzeilen gemacht. Die junge Frau war von ihren Geschwistern zuerst entführt und später getötet worden. Grund war eine unerwünschte Beziehung Arzus zu einem Bäckergesellen. Die kurdische Familie Ö. gehört zur Glaubensgemeinschaft der Jesiden. Beziehungen zu Nicht-Jesiden sollen ihnen verboten sein.
Die Mutter wurde verurteilt, weil sie im August 2011 dabei war, als die Familie ihre Tochter tagelang festhielt und verprügelte. Der Vater habe während der Entführung nichts getan, um seine Kinder von dem Mord abzuhalten, hieß es in der Urteilsbegründung. (dpa)