An Rhein und Ruhr. . Nach dem Alkoholverbot in Bus und Bahn verbannen die Kölner Verkehrsbetriebe den Alkohol jetzt auch vom Bahnsteig: Ab 1. September wird zunächst ermahnt, später drohen dann 40 Euro Bußgeld. Der VRR hat aber offenbar nicht vor, die Regeln zu verschärfen.

In Bussen und Bahnen gilt ein Verbot schon länger, nun machen die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) auch auf den Bahnsteigen der U-Bahn ernst: Ab dem 1. September ist dort Alkohol tabu. Wer sich nicht daran hält, der wird zunächst ermahnt, später drohen dann 40 Euro Bußgeld. „Es geht uns um mehr Sicherheit und Sauberkeit in den Anlagen“, sagt KVB-Chef Jürgen Fenske. Zuspruch kommt von der Gewerkschaft der Polizei: „Das ist ein gutes Signal“, sagte Landeschef Adi Plickert. Gerade an Wochenenden führte Alkoholmissbrauch häufig zu Gewalttaten.

Warum die Ausweitung des Verbotes gerade jetzt? Die KVB berufen sich auf eine Umfrage unter ihren Kunden. 74,2 Prozent hatten ein Alkoholverbot in U-Bahn-Stationen befürwortet. „Die Leute stört vor allem, dass leere oder noch austropfende Flaschen zum Verschmutzungs- und Stolperrisiko werden“, sagte ein KVB-Sprecher. Zudem hätten viele Bürger Angst, dass alkoholisierte Menschen aggressiv oder belästigend werden könnten.

Verbote fallen regional unterschiedlich aus

Beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gibt es aktuell keine Pläne, die bestehenden Regeln durch zusätzliche Bußgelder zu verschärfen. „In unseren Beförderungsbedingungen ist Alkoholkonsum nicht grundsätzlich untersagt, es wird den Unternehmen aber offen gehalten, das zu tun“, erklärt Sprecher Johannes Bachteler. Das hat zur Folge, dass das Verbot für Fahrgäste, Speisen und Getränke zu verzehren, in der Region sehr unterschiedlich ausgelegt wird.

Die meisten Unternehmen setzen zumindest darauf, den Verzehr an Bord der Fahrzeuge zu stoppen. Die Rheinbahn und die Dortmunder DSW dagegen haben das Tabu auch heute schon auf ihre U-Bahnstationen und -Bahnsteige ausgeweitet – aber nur in Bereichen, die sich auch überwachen und abgrenzen lassen. Und vor allem: ohne Bußgeld. „Die meisten Fahrgäste mit Bierdose“, so VRR-Sprecher Bachteler, „sind einsichtig, wenn sie aufs Verbot hingewiesen werden.“