Köln. Wer ab 1. September in einem Kölner U-Bahnhof mit offener Bierflasche erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Als erste Stadt in NRW verbietet Köln das Trinken von Alkohol in den Bahnhöfen. In den U-Bahnen gilt das Verbot schon seit sechs Jahren.
In Kölner U-Bahnhöfen darf ab 1. September kein Alkohol mehr getrunken werden. Wer mit offener Bierflasche erwischt werde, müsse 40 Euro Bußgeld zahlen, sagte am Freitag der Sprecher der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB). "Was geöffnet ist, heißt Konsum."
In Nordrhein-Westfalen sei Köln seines Wissens die erste Stadt, die ein solches Verbot verhänge, bundesweit gebe es das hingegen schon in Hamburg, München und Nürnberg.
Sicherheit und Sauberkeit
Mit dem Verbot entsprächen die Kölner Verkehrs-Betriebe einem oft geäußerten Kundenwunsch, sagte der Sprecher. Viele fühlten sich nicht sicher, wenn am Abend Bier trinkende Leute auf den Bahnsteigen stünden. Zudem gehe es um Sauberkeit. In den Bahnen der KVB gilt ein Alkoholverbot schon seit sechs Jahren.
Das Verbot gilt nicht für die Zwischenebenen der Bahnhöfe, da es sich dabei um öffentliche Flächen der Stadt handelt. Ob dort auch Regelungen möglich seien, werde derzeit rechtlich geprüft, sagte Stadtsprecher Gregor Timmer.