Essen. Köln will strikter gegen das Trinken von Alkohol in U-Bahnen vorgehen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss in der Rheinmetropole künftig mit einer Strafzahlung rechnen. Die Evag lehnt den Vorstoß der Kölner dagegen ab. Das in Essen ebenfalls geltende Alkoholverbot lasse sich auch ohne Geldbußen durchsetzen.

Die Essener Verkehrsbetriebe lehnen eine Verschärfung des Alkoholverbots in U-Bahnen nach dem Kölner Vorbild zum jetzigen Zeitpunkt ab. „Wir fahren mit unserer Lösung gut“, sagte Evag-Sprecher Olaf Frei auf Nachfrage. Die Kölner Verkehrsbetriebe wollen das bislang geltende Verzehrverbot in ihren Bahnen auf Alkohol ausdehnen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 40 Euro.

Vorreiter sind die Kölner damit nicht, betonen die Essener. Auch bei der Evag gibt es seit vielen Jahren bereits ein Verzehrverbot, „das sich auch auf Alkohol bezieht“, so Frei. Das Verbot bei der Evag gilt zudem nicht nur in den Bahnen sondern bezieht sich auch „auf unsere unterirdischen Verkehrsflächen und U-Bahnhöfe, das schließt die Ein- und Ausgänge derselben ein“, so der Sprecher weiter.

Die Evag verlangt kein Bußgeld bei Verstößen

Einen Unterschied gibt es zum Vorstoß der Kölner doch: Im Gegensatz zu ihnen, verlangt die Evag kein Bußgeld bei Verstößen. „Das ist bislang nicht notwendig. Unsere Regelung funktioniert gut“, sagt Frei. Dennoch will er Ahndungen für die Zukunft nicht ausschließen: „Wir werden uns die Erfahrungen der Kölner genau anschauen“, kündigte er an.