Düsseldorf. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Mittwoch der Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder der radikal-islamischen Al-Kaida begonnen. Die sogenannte Düsseldorfer Zelle soll im Auftrag der Führung des Extremisten-Netzwerks einen Anschlag in Deutschland geplant haben.
Mit Verteidigeranträgen auf Einstellung des Verfahrens hat der Prozess gegen die vier mutmaßlichen Al-Kaida-Mitglieder der sogenannten Düsseldorfer Zelle begonnen. Die Anwälte der Terrorverdächtigen begründeten ihre Forderung am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf mit fehlender Akteneinsicht. Die Bundesanwaltschaft legte den Angeklagten zum Prozessauftakt die Planung eines "aufsehenerregenden Anschlags" zur Last.
Die Verteidigung der mutmaßlichen Islamisten rügte zum Verfahrensbeginn im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Gerichts, dass ihnen Datenträger mit der Dokumentation von Ergebnisssen der Wohnraumüberwachung bei ihren Mandaten nicht vorlägen. Die Bundesanwaltschaft beantragte dagegen, den Einstellungsantrag zurückzuweisen. "Die Beweisstücke können jederzeit eingesehen werden", sagte Bundesanwalt Michael Bruns. Eine Entscheidung des Gerichts über den Einstellungsantrag wurde für den Nachmittag erwartet.
Die mutmaßlichen Islamisten hätten "Angst und Schrecken" verbreiten wollen
In der zu Prozessbeginn verlesenen Anklageschrift warf Bruns den Angeklagten vor, im Auftrag des Terrornetzwerks Al Kaida einen "öffentlichkeitswirksamen und aufsehenerregenden Anschlag" in Deutschland geplant zu haben. Die mutmaßlichen Islamisten hätten in der Bundesrepublik "Angst und Schrecken" verbreiten wollen. Laut Bundesanwaltschaft planten die zwischen 21 und 32 Jahre alten Männer, einen Sprengsatz in einer großen Menschenmenge zu zünden und eine zweite Bombe nach dem Eintreffen der Rettungskräfte hochgehen zu lassen.
Ein konkretes Ziel hatten die Angeklagten dem Bundesanwalt zufolge noch nicht ins Visier genommen. Allerdings habe sich der Marokkaner Abdeladim El-K. über Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen und öffentlichen Gebäuden informiert. Die Zelle um El-K. war Ende April 2011 nach monatelangen Observationen ausgehoben worden. Der Bundesanwaltschaft zufolge arbeiteten die Männer zu diesem Zeitpunkt bereits mit verschiedenen Chemikalien am Bau eines Zünders.
El-K. hatte in Bochum studiert
Den Befehl zu einem Blutbad habe der 31-jährige El-K. während seiner Ausbildung in einem Terrorcamp im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet von einem hochrangigen Al-Kaida-Mitglied erhalten, sagte Bruns. Dort sei er im Umgang mit Schusswaffen sowie in der Herstellung von Sprengstoffen und Zündvorrichtungen unterrichtet worden. Auch sei er in Verschlüsselungsprogramme der Terrorgruppe eingewiesen worden und habe Zugriff auf Anleitungen zum Bombenbau erhalten.
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El-K. hatte in Bochum studiert und war für die Behörden bis zu seiner Rückkehr aus dem Terrorcamp im Mai 2010 ein unbeschriebenes Blatt. Das Bundeskriminalamt (BKA) wurde auf ihn nach Hinweisen eines US-Geheimdienstes aufmerksam. Außerdem gab ein aus Deutschland stammender und ins afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereister Islamist dem Bundeskriminalamt im November 2010 Hinweise auf die Existenz der Düsseldorfer Zelle.
Neben El-K. müssen sich in dem Verfahren der 32-jährige Deutsch-Marokkaner Jamil S., der 21 Jahre alte Deutsch-Iraner Amid C. und der 28-jährige Deutsche Halil S. verantworten. Ihnen droht eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft. El-K., Jamil S. und C. wurden am 29. April 2011 in Düsseldorf und Bochum festgenommen, die Festnahme von Halil S. erfolgte am 8. Dezember 2011 in Bochum. Für das Verfahren beraumte der Staatsschutzsenat zunächst 30 Verhandlungstage bis Ende November an. (afp)