Dortmund. Zwei Wochen nach den Fankrawallen beim Pokalspiel zwischen dem BVB und Dynamo Dresden weitet die Polizei die Ermittlungen aus. Noch in dieser Woche werde eine Sonderkommission eingerichtet, bestätigte ein Polizeisprecher in Dortmund. Name: “Soko Dynamo“. Sie soll vor allem die Bilder der Videoüberwachung auswerten.

Für die Polizei war es ein "Risikospiel". Doch mit solch massiver Randale hatte wohl niemand gerechnet, als am 25. Oktober das DFB-Pokalspiel zwischen Borussia Dortmund und dem Fußball-Zweitligisten Dynamo Dresden anstand. Noch vor dem Anpfiff in Dortmund hatten gewaltbereite Dynamo-Fans massiv Krawall im BVB-Stadion gemacht. Am Ende gab es Verletzte und 150.000 Euro Sachschaden.

17 Personen nahm die Polizei fest. "Es dürfte deutlich mehr geben, die da mitgemischt haben", sagt Manfred Radecke, Sprecher der Polizei Dortmund. Jetzt, zwei Wochen danach, weitet die Polizei die Ermittlungen aus. Noch in diese Woche soll eine Sonderkommission gebildet werden.

Sieben Beamte sollen in Dortmund alle Videobilder sichten

"Wir wollen den Fahndungsdruck erhöhen", erklärt Radecke. Dabei geht es vor allem um die Aufnahmen der Videoaufzeichnungen. "Mehrere Stunden Bandmaterial" muss die "Soko Dynamo" auswerten. Dabei handelt es sich um Videobilder aus dem Stadion, aber auch vom Fan-Weg etwa zwischen Bahnhof und Stadion und zurück. Iinsgesamt waren am Spieltag 10.000 Dynamo-Fans in der Stadt.

Mit sieben Beamten wird die Soko zum Start besetzt, heißt es in Dortmund. Hinzu komme eine bisher noch nicht festgesetzte Zahl von Ermittlern bei der Dresdener Polizei. Die Randale im BVB-Stadion hatte auch in der Politik großen Wirbel ausgelöst. Die Sonderkommission werde aber nicht wegen politischen Drucks gebildet, hieß es.

Die Beamten ermitteln auch aus eigenem Interesse, sagt Polizeisprecher Radecke: "Die Gewalt in Fußballstadien steigt. Auch Polizeibeamte werden immer häufiger Opfer von Gewalt". Mit 1000 Einsatzkräften war die Polizei am 25. Oktober vor Ort. Bei 'normalen' Bundesliga-Begegnungen sind es in der Regel 200 bis 250.