NRW. . Ein OGS-Erlass sollte Trägern die Arbeit erleichtern und Familienzeit schaffen. Aber oft ist das Gegenteil passiert. Was Eltern jetzt tun können.
Lange haben Eltern für Flexibilität in der Offenen Ganztags-Schule (OGS) gekämpft. Strenge Abholregeln und Anwesenheitspflicht für fünf Tage ließen Aktivitäten unter der Woche kaum zu. Auch Vereinssport oder andere Hobbys fielen flach, weil die Kinder in der OGS bleiben mussten.
Dann schien der Kampf erfolgreich: NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) verkündete Anfang 2018 einen Erlass zur Flexibilisierung der OGS. Darin wurden Beispiele genannt, die eine OGS-Befreiung rechtfertigen, wie Ehrenamt, Therapie, Musikschule, Verein – und auch "familiäre Ereignisse". Das sollte Eltern mehr Spielraum und OGS-Trägern Rechtssicherheit geben.
Darüberhinaus, aber das war schon vor dem Änderungserlass so, gelten folgende Grundsätze:
- Die Teilnahme soll "dauerhaft und möglichst vollumfänglich" sein.
- Regel und Ausnahme müssen deutlich voneinander unterscheidbar sein.
- Die Anmeldung verpflichtet "in der Regel" zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme.
Aber längst nicht jede OGS legt die Ausnahmegründe so locker aus wie erhofft. Im Gegenteil: Eltern berichten von mehr Bürokratie. Plötzlich sei es mit viel Aufwand und Papierkram verbunden, ein Kind früher abzuholen, sagen sie. Sowohl für einmalige Ereignisse als auch für einen regelmäßigen Tag in der Woche. Manchmal sei das auch gar nicht mehr möglich. Einige Schulen verlangen Bescheinigungen über jede Abwesenheit – aus Angst vor Rückforderungen gezahlter Fördergelder.
"Schreckgespenst": Rückforderungen gab es nur in Extremfällen
Aber Rückforderungen gab es nur in absoluten Extremfällen, bestätigt unter andrem Birgit Völxen von der Landeselternschaft Grundschulen. "Das ist ein Schreckgespenst", meint sie. Rückforderungen für Kinder, die nur an drei Tagen in die OGS gehen, habe es ihres Wissen nach nie gegeben.
Trotzdem muss oft jede Ausnahme genehmigt werden, denn die OGS-Teilnahme wird penibel nachgehalten: Jeden Tag füllen die Mitarbeiter eine Liste aus. Ein Häkchen pro Kind. Diese Listen werden stichprobenartig vom Gemeindeprüfungsamt kontrolliert. War der OGS-Besuch nicht gesetzeskonform (siehe oben) wird die OGS gegebenenfalls angemahnt. Ist das Kind auf dieser Liste aber markiert als "drei Tage Sportverein" sind Eltern und OGS auf der sicheren Seite – denn das steht ja ausdrücklich als erlaubte Ausnahme im Erlass.
Begriff "familiäre Ereignisse" im Gesetz ist schwammig
Und wie sieht es mit dem Ausnahme-Grund "familiäre Ereignisse" aus? Das ist schon schwieriger, denn der Begriff ist schwammig. Dass damit Omas Geburtstag gemeint sein kann steht außer Frage – aber regelmäßige familiäre Ereignisse wie Papas Teilzeit-Tage, Schwimmen mit Mama oder gemeinsames Mittagessen mit der Familie? Bei großzügiger Auslegung des Gesetzes könnte die OGS auch das bewilligen, und zwar regelmäßig bis zu zweimal pro Woche. Einige wenige OGS-Träger handhaben es auch so.
Aber die meisten Einrichtungen sehen das anders: Reine Familien-Zeit ist für sie kein Grund für eine regelmäßige Befreiung. Die Familienfreundlichkeit bleibt also auf der Strecke. Dabei ist die Auslegung als Familienzeit laut FDP ausdrücklich gewollt. Die bildungspolitische Sprecherin der FDP, Franziska Müller-Rech, erklärt: Ja, der Erlass ermöglicht Familienzeit, wobei man auf die regelmäßige Teilnahme an den OGS-Angeboten achten müsse. "Wöchentlich wiederkehrende familiäre Ereignisse können als Freistellungsgrund geltend gemacht werden", sagt sie. Ein Oma-Nachmittag also, oder der Nachmittag, den Papa jede Woche frei hat.
FDP-Sprecherin: Familienzeit als OGS-Befreiungsgrund "politisch gewollt"
"Familienzeit ist gewollt", so Müller-Rech. "Ich finde es schade, dass der Erlass von einigen Schulen nicht so umgesetzt wird. Wir wollten mehr Flexibilität schaffen, auch für Eltern." Dass der Erlass sich oft ins Gegenteil kehrt und sogar für spontane Freistellungswünsche schriftliche Anträge verlangt werden, ist ihrer Meinung nach "etwas zu streng interpretiert".
Schließlich sollte es der Erlass den Trägern leichter machen, sagt sie. Grundsätzlich sei es zwar gut, die OGS-Regeln den Schulen vor Ort zu überlassen. Aber die Regeln müssten praxisnah sein: "Bei zu viel Bürokratie müssen wir nachsteuern", so Müller-Rech.
Darf eine OGS also den Wunsch von Eltern abwehren, ihr Kind jeden Mittwoch direkt nach dem Unterricht abzuholen – auch ohne Bescheinigung vom Sportverein oder Arzt? "Das sollte so nicht sein und ist politisch auch nicht so gewollt", versichert Müller-Rech. Zwar sei jeder Antrag auf regelmäßige OGS-Befreiung als Einzelfall zu entscheiden, aber grundsätzliche Ablehnungen dürfe es nicht geben.
Teilzeit-OGS: "Zugesagter Platz darf nicht entzogen werden"
Auch die Drohung einiger Träger, den OGS-Platz bei einem Freistellungswunsch im nächsten Jahr an jemand anderen zu vergeben, sei verwerflich, meint sie. Ihr sei durchaus bewusst, dass in den meisten Städten ein Mangel an den Betreuungsplätzen herrscht. "Aber ein einmal zugesagter Platz darf einem Kind nicht entzogen werden, weil es auf Antrag einen Tag in der Woche keine Betreuung in Anspruch nimmt."
Grundsätzlich sei die FDP auch offen für bedarfgerechte Lösungen im Offenen Ganztag, so wie auch in der Kita. Auch Platzsharing sei denkbar. Das sei den Trägern aber zu aufwändig, erklärt sie. Wichtiger sei erst einmal, die Zahl der Betreuungsplätze auszubauen.
Familienzeit abgelehnt? – Ministerien einschalten
Ihr Rat an Eltern, deren Antrag auf einen regelmäßigen OGS-freien Tag abgelehnt wurde: "Lassen Sie sich den Ablehungsgrund schriftlich geben und schicken Sie ihn an beide Ministerien." (An der OGS beteiligt sind die Ministerien für Schule und Familie). Bei Schulen, in denen mehrere Anträge mit demselben Grund abgelehnt würden, reiche auch eine Sammel-Beschwerde.
Ministerin Gebauer: Für Eltern "mehr Raum für Aktivitäten mit ihren Kindern"
Dabei hatte Ministerin Gebauer damals verkündet: „Die [...] Ergänzung des Erlasses sorgt für mehr Flexibilität im Ganztag. Es galt, eine gute Balance zu finden zwischen dem Bedürfnis der Eltern, mehr Raum für Aktivitäten für und mit ihren Kindern zu haben, und dem Anspruch der Träger auf Kontinuität, um auch die Qualität der Angebote wahren zu können.“
Der Erlass sollte also einerseits Rechtssicherheit für die Träger schaffen: Wenn Kinder wegen Klavierstunden, Vereinssport oder Therapien regelmäßig einen oder zwei Tage nicht in die OGS gehen, müssen die Träger keine Rückforderungen von Landes- oder kommunalen Geldern befürchten. Das war in Extremfällen vorher passiert.
Der Erlass sollte aber andererseits auch "Familienzeit" ermöglichen. Oder, wie Ministerin Gebauer es ausdrückte: Eltern "mehr Raum für Aktivitäten für und mit ihren Kindern" geben. Aber so legen nur wenige OGS-Träger die Bestimmungen aus. Eine Schule aus dem Kreis Lippe zum Beispiel ließ im Oktober schriftlich verlauten: Eltern können ihre Kinder zu "besonderen Gelegenheiten" vom OGS-Besuch befreien lassen, etwa für Vereine, Musikschule, Ehrenämter, Therapien oder "gelegentlich für familiäre Anlässe". Das Wort "gelegentlich" steht so aber nicht im Erlass.
ELTERN-BEISPIEL I: "OGS ist nach dem Erlass unflexibler als vorher"
Einheitliche Regelungen gibt es also nicht – jede OGS stellt eigenen Regeln für spontane Abholung und regelmäßige Freistellungswünsche auf. Kathleen Lyß aus Essen etwa schildert die Situation als "viel unflexibler als vorher". Im alten Schuljahr konnten Eltern ihre Kinder ab 15.30 Uhr abholen, wenn es ausnahmsweise früher sein sollte, mussten sie vorher formlos Bescheid sagen. Aber nach den Sommerferien mussten sich die Eltern festlegen: An welchen Tagen wird das Kind um 15 Uhr abgeholt und wann um 16 Uhr? "Und zwar genau dann", erklärt sie, "nicht irgendwann dazwischen".
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Wenn ein Kind regelmäßig einmal pro Woche früher gehen wolle, gelte als einziger akzeptierter Grund der Vereinssport, moniert Lyß. Wer zu OGS-Zeiten beim Arzt war, müsse nachträglich eine (oft kostenpflichtige) Bescheinigung des Arztes einreichen, dass das Kind auch tatsächlich im Behandlungszimmer war. Wer vor 15 Uhr zu einem Kindergeburtstag fahren wolle, müsse das vorher schriftlich beantragen und dazu die Einladung einreichen. Und erst, wenn der Antrag schriftlich genehmigt sei, dürfe das Kind wirklich gehen.
Wenn sich ein Kind mit einem Freund zum Spielen verabreden wolle, werde das nicht mehr als Grund akzeptiert – auch nicht mit pflichtgemäßem schriftlichen Antrag. "Und wir haben eine Mutter, die im Einzelhandel vier Tage die Woche bis 20 Uhr arbeitet", schildert Lyß. "Wenn sie nach Hause kommt, ist das Kind im Bett. Und nicht mal sie darf ihr Kind einmal in der Woche früher holen."
Teils sei es ja nachvollziehbar, dass es Regeln gebe. Einige Eltern hätten ihre Kinder zum Beispiel aus laufenden AGs geholt. Das gehe natürlich nicht. "Aber mit den neuen Regeln geht wahnsinnig viel Freizeit drauf", erklärt Lyß.
ELTERN-BEISPIEL II: "Kein Oma-Schwimmen – weil die Bescheinigung fehlt"
Ähnliche Erfahrungen hat Guido Maaß in Oberhausen gemacht. Auch hier gibt es feste Abholzeiten (15 oder 16 Uhr) – das sei zwar zeitraubend, aber diese Regel galt schon vorher. Andere Regelungen seien erst mit Beginn des Schuljahres verschärft worden: "Regelmäßiges Oma-Schwimmen einmal in der Woche geht nicht mehr", sagt er. "Dafür kann man ja keine Bescheinigung einreichen."
"Plötzlich ist alles viel schwieriger als vorher, viel formeller", sagt der Vater. Spreche man die Mitarbeiter auf die Gesetzesänderung an heiße es nur: "Nein, das kann man so nicht auslegen." Familienzeit sei kein "familiäres Ereignis".
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ELTERN-BEISPIEL III: Keine Gnade für Teilzeitler und Schichtdienstler
Andere Eltern wollen ihren Namen lieber nicht öffentlich nennen, aus Angst, die OGS erschwere das Abholen noch mehr. Eine alleinerziehende Mutter aus Ostwestfalen berichtet zum Beispiel, ihre Töchter dürften freitags nicht mehr direkt nach der Schule vom Vater geholt werden. Vorher ging das noch. Jetzt dürfe er erst um 15.30 Uhr von der Schule losfahren – er lebt aber in Rheinland-Pfalz. Auch ein Paar aus Wuppertal, das im Klinik-Schichtdienst arbeitet, darf sein Kind am Teilzeit-Tag der Mutter nicht früher aus der OGS holen. Dabei "setzt uns allen die Situation sehr zu, weil wir auch am Wochenende wegen der langen Bereitschaftsdienste nur eine halbe Familie sind", klagt die Mutter.
MODELL I: Caritas Bochum: "Genießen Sie lieber die Zeit ohne Kind"
Auch die Caritas Bochum legt den Erlass nicht so aus, wie sie es könnte. Angelika Bette, Leiterin der Caritas-Schulbetreuung, findet für eine "Teilzeit-OGS-Teilnahme" klare Worte: "Wer nur dreimal in der Woche eine Betreuung braucht, hat sie weniger nötig als jemand, der sie an fünf Tagen braucht." Wenn Eltern einen entsprechenden Antrag stellen, müsse sie damit drohen, den Platz im nächsten Schuljahr an jemand anderen zu vergeben.
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Ein Teilzeit-Job, den man ohne OGS nicht stemmen kann, sei kein Argument dafür, dass der Platz dringend gebraucht wird. Danach gewichte man bei der Platzvergabe nicht. Stattdessen meint Bette: "Ich sage den Eltern immer: Warum genießen Sie nicht Ihre freie Zeit ohne Kind? Das ist doch sehr entspannend." Und vielleicht reiche erstmal nur ein Tag, an dem das Kind früher geht. Einem solchen Antrag würde sie gegebenenfalls stattgeben, weil sie weiß: Wenn das Kind älter werde, wolle es irgendwann an allen fünf Tagen in die OGS. Dann löse sich das Problem von selbst.
Schließlich sei die Grundidee der OGS nicht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, so Bette. Die Idee sei immer ein ganzheitliches pädagogisches Konzept gewesen – eine verlässliche Betreuung, die mehr ist als reine Aufbewahrung. Das sei vor allem wichtig für Kinder aus schwierigen Verhältnissen. An einigen Schulen lebe die Mehrheit der Kinder von Hartz IV – "die brauchen den Platz also eigentlich gar nicht", so Bette. Aber es sei besser, sie bis 16 Uhr in der OGS zu betreuen als sie ab mittags vor den Fernseher setzen.
Familienzeit für engagierte Eltern zählt also nicht? "Bei gemeinsamer Zeit mit dem Kind ist doch die Qualität wichtig, nicht die Quantität", meint Bette. "Man kann doch auch nach 15.30 Uhr was Schönes machen." Viele Eltern hätten den Flexibilisierungs-Erlass als Freibrief gesehen, ihr Kind jederzeit ohne Ankündigung abholen zu können. Das gehe natürlich nicht – und ist auch nicht vom Erlass gedeckt.
MODELL II: Stadt Haltern: "Nutzen den Spielraum des Erlasses"
Ganz anders sieht es in Haltern aus: Die Stadt ist eine der wenigen Kommunen, die Eltern auf Antrag, aber ohne große Diskussion ein bis zwei Tage "OGS-Frei" gewährt. Ludger Muck, Leiter des Fachbereichs Schule: "Der Erlass bietet Spielräume – und die nutzen wir auch." Die verlangte "kontinuierliche und möglichst vollumfängliche OGS-Teilnahme" hätten er und sein Team definiert als "das ganze Schuljahr lang an immer den gleichen drei, vier oder fünf Wochentagen".
"Das hatten wir auch vorher zehn Jahre lang so gehandhabt, allerdings ohne Anträge", sagt Muck. Mit schwerwiegenden Folgen: Rückforderungen. Die Bezirksregierung war der Stadt auf die Schliche gekommen und wollte nun Nachweise über die OGS-Teilnahme sehen. "Das war mit viel Papierkram verbunden." Die Stadt musste auch teilweise Geld zurückzahlen – aber ausschließlich für Extremfälle, Kinder also, die nur an ein bis zwei Tagen oder auch gar nicht zur OGS gingen.
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Das habe einige Eltern davon abgehalten, einen OGS-Platz zu buchen. Stattdessen hätten sie die Betreuung irgendwie selbst gestemmt, denn an allen fünf Tagen wollten sie nicht auf ihr Kind verzichten. Jetzt steige die Akzeptanz wieder: "Wir haben mehr Anmeldungen", sagt Muck. So viele, dass der Zahl der Plätze zum nächsten Schuljahr ausgebaut werde. Er schränkt aber ein: "Wir haben in Haltern bisher keine Unterversorgung."
Jetzt seien die meisten Eltern zufrieden, und damit auch er selbst, sagt Muck. "Wir wollen den Eltern keine Steine in den Weg legen. Das muss alles praktikabel sein! Eltern sollten keine Ausrede brauchen, um einen Familiennachmittag mit ihrem Kind zu verbringen."
Und davon ganz abgesehen: "Als die Offene Ganztagsschule an den Start ging, wurde sie als Bildungseinrichtung verkauft", erinnert sich der Fachbereichtsleiter. "Aber das ist sie nicht – dafür fehlt das Geld. Wenn es in der OGS Förderunterricht in Mathe oder Deutsch gäbe, wäre ich rigider. Aber eine Mal-AG ist doch nur Bespaßung. Da dürfen die Kinder auch mal zuhause spielen."