Düsseldorf. . Kinder, die eine Offene Ganztagsgrundschule besuchen, sollen an fünf Nachmittagen die Betreuung wahrnehmen. Eine Elterninitiative protestiert.
Kinder, die in NRW die Offene Ganztagsgrundschule (OGS) besuchen, sollen offenbar strenger als bislang zur täglichen Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung verpflichtet werden.
Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat nach Informationen unserer Zeitung im vergangenen Jahr in 20 NRW-Kommunen untersucht, ob die geförderten OGS-Plätze von den angemeldeten Schülern auch tatsächlich an fünf Tagen pro Woche bis 15 Uhr genutzt wurden. Die Zuwendungen an die Gemeinden für den Offenen Ganztag seien zweckgebundene Staatszuweisungen, sagte der Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt, Werner Haßenkamp, auf Anfrage unserer Zeitung.
Bezirksregierungen sollen Geld zurückfordern können
„Wenn wir feststellen, dass Kinder nicht regelmäßig täglich teilnehmen, prüfen wir, ob eine Ausnahme akzeptiert werden kann“, erklärte Haßenkamp. Lägen die Voraussetzung für ein Fernbleiben nicht vor, müssten die Bezirksregierungen über Konsequenzen entscheiden. In der Vergangenheit habe es bereits Rückzahlungsforderungen an Kommunen gegeben, weil geförderte Schüler nicht täglich die OGS besuchten.
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Im Kreis Recklinghausen hatten zuletzt mehrere Stadtverwaltungen die Eltern darauf hingewiesen, dass Ausnahmen von der Teilnahmepflicht nur noch in begründeten Einzelfällen etwa bei Arztbesuchen oder wichtigen Familienfeiern möglich seien. Wer sein Kind vor dem Schuljahr in der OGS anmelde, könne es nicht mehr grundsätzlich an ein oder zwei Tagen pro Woche für Mittagessen und Hausaufgaben nach Hause holen.
45 Prozent der Grundschüler nehmen ab OGS teil
Gegen die konsequentere Durchsetzung der Fünf-Tage-Woche formiert sich die Elterninitiative OGS-familienfreundlich.de aus Haltern. Nach eigenen Angaben hat sie bereits 7500 Unterstützer gefunden. „Das ‘Ganz oder Gar nicht’ ist pädagogisch nicht nachvollziehbar“, kritisierte Mit-Initiatorin Inge Kemper. Wer die OGS-Beiträge voll bezahle, aber dennoch tageweise berufliche Freiräume für die Heim-Betreuung des Kindes schaffen könne, dürfe nicht daran gehindert werden. Die bisher von einigen OGS-Trägern akzeptierte Teilnahme an nur drei oder vier Tagen pro Woche habe in der Praxis nie zu Problemen geführt, so Kemper.
Das Schulministerium erklärte auf Anfrage, die Erlasslage sei seit Jahren unverändert. Über Ausnahmen von der täglichen OGS-Teilnahme werde vor Ort entschieden. Sie müssten jedoch als Ausnahmen von der Regel des Betreuungsvertrages erkennbar bleiben. 90 Prozent der NRW-Grundschulen sind als Offene Ganztagsgrundschulen organisiert. Rund 45 Prozent aller Grundschüler nehmen an der Nachmittagsbetreuung teil.