Düsseldorf. Das neue Schuljahr hat in NRW begonnen. Wie läuft es an den Schulen unter Corona-Bedingungen? Diese Regeln sind zu beachten.
- Am Mittwoch (12. August) startete das Schuljahr 2020/21 in NRW mit Präsenzunterricht für alle Schüler und Lehrer, aber mit Corona-Regeln.
- In den Schulgebäuden und auf dem Schulhof gilt für Lehrer und Schüler eine Maskenpflicht, in weiterführenden Schulen musste zunächst auch während des Unterrichts die Masken zum Schutz vor Corona getragen werden. Seit dem 1. September ist die Maskenpflicht im Unterricht aufgehoben.
Das Lehrpersonal kann sich kostenlos auf das Virus testen lassen. Für Schüler sind - trotz der Corona-Pandemie - allerdings keine routinemäßigen Tests geplant.
Klassenfahrten im Inland bleiben laut NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) erlaubt. Zudem wurde die Hitzefrei-Regelung zum Schulstart in NRW auch für die Oberstufe ausgeweitet.
Update Dienstag, 1. September:
Singen in Klassenräumen soll vorerst bis zu den Herbstferien in den Schulen in Nordrhein-Westfalen verboten bleiben. Darauf hat das Schulministerium in einer E-Mail an die Einrichtungen aufmerksam gemacht. Singen im Freien oder in der Aula seien grundsätzlich erlaubt. Auch der Sportunterricht solle weiter im Freien stattfinden. „Das kontinuierliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung“ sei für den gesamten Sportunterricht- „insbesondere in den Phasen physischer Betätigung“ aber nicht vorgesehen.
Zum Thema Sport ergänzte das Ministerium: „Unterrichtseinheiten in Bewegungsfeldern und Sportbereichen, bei denen sich Körperkontakt nicht vollständig vermeiden lässt, können durchgeführt werden, wenn Unterrichtssituationen hergestellt werden, die das Infektionsgeschehen verringern.“ Der Schwimmunterricht solle auch in Hallenbädern, soweit die Bäder geöffnet sind, stattfinden.
Singen wiederum sei „unter dem Gesichtspunkt des Infektionsgeschehens eine erhöhte Gefahr“, erklärte Schulstaatssekretär Mathias Richter in seiner E-Mail. „Aufgrund von zahlreichen Nachfragen stelle ich klar, dass mit „geschlossenen Räumen“ in erster Linie Klassenräume gemeint sind.“ Verfüge eine Schule über „ausreichend große und gut zu belüftende Räume (z.B. Aula, Musiksaal)“, in denen man auch Abstand halten kann, sei gemeinsames Singen okay. Bei Vorführungen solle man vorrangig auf Videos oder Tonaufnahmen setzen.
Update Dienstag, 11. August: NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hat auf einer Pressekonferenz am Dienstag - einem Tag vor dem Schulstart - zusammen mit ihrem Staatssekretär Michael Richter über den Schulbeginn unter Corona-Bedingungen gesprochen: Die Maskenpflicht „ist dem aktuellen Infektionsgeschehen geschuldet“, erklärte Gebauer. Es sei aber keine Maßnahme auf Dauer und vorerst bis zum 31. August befristet. Einen Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Maskenpflicht gibt es nicht.
Schule in NRW unter Corona-Bedingungen: Maskenpause gewünscht
Den Schulen sei freigestellt, Maskenpause für Schüler einzuführen. „Es ist gewünscht, diese Pausen zu ermöglichen“, sagte Staatssekretär Richter. Dabei müssen die Hygienevorschriften eingehalten werden. Schulräume, die nicht gelüftet werden können, sind für den Unterricht nicht zu nutzen.
Dem Ministerium sei bekannt, dass bei den Corona-Tests für Lehrer und Erzieher „an einigen Stellen hakt“, sagte Gebauer. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) habe versprochen, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen. So soll im Laufe des Tages eine Liste mit Praxen veröffentlicht werden, wo sich Lehrer und Erzieher auf das Coronavirus testen lassen können. Staatssekretär Richter sprach im Bereich Westfalen-Lippe von 1000 Praxen. „Da können wir von einer flächendeckenden Versorgung sprechen“, erklärte er.
Schule in NRW unter Corona-Bedingungen: Das sind die Regeln
Kurz bevor die Schüler in NRW wieder in die Schulen zurückkehren, stehen die Regeln für den Unterrichtsbetrieb fest. NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) stellte ihr Konzept vor. Demnach gilt an allen Schulen des Landes eine Maskenpflicht. Für Grundschulkinder gibt es Ausnahmen.
Der Unterricht soll „für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge an allen Schulformen in ganz Nordrhein-Westfalen nach Stundentafel stattfinden“. Gebauer sprach von einem „angepassten Schulbetrieb, der auf das aktuelle Infektionsgeschehen in NRW eingeht“. Zum Start am 12. August plant die Ministerin „so viel Präsenzunterricht wie möglich“. Es gäbe „keine dauerhafte Alternative zum Präsenzunterricht.“
Schule in NRW unter Corona-Bedingungen: Im Infektionsfall ist Distanz-Unterricht ein Mittel
Nur wenn es zu Infektionsfällen an den Schulen komme, soll es Distanz-Unterricht geben. Dafür werde die digitale Ausstattung der Schulen mit
350 Millionen Euro
verbessert. Künftig soll der Fernunterricht bewertet werden. Wie das erfolgen soll, regele eine neue „Handreichung“ für Lehrer.
Schüler, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, erhalten Distanzunterricht, so die Ministerin. Sie sind weiterhin verpflichtet, sich auf den Stoff vorzubereiten und Hausaufgaben zu erledigen. Die Gesundheitsbehörden vor Ort müssten entscheiden, ob im Infektionsfall einzelne Schüler, ein ganzer Klassenverband oder sogar die Schule geschlossen werden müsse. Erstklässer sollten jedoch möglichst vom Distanz-Unterricht ausgenommen werden, so Gebauer.
Die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden soll der des Präsenzunterrichts entsprechen. Die erbrachten Leistungen würden künftig benotet. Klassenarbeiten sollten aber „in der Regel“ in der Schule geschrieben werden.
Schule in NRW unter Corona-Bedingungen – Grundschüler dürfen Masken im Unterricht abnehmen
Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 müssen auf dem Schulgelände eine Maske tragen. Am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden.
An weiterführenden Schulen gilt die Maskenpflicht auch während des Unterrichts. Wenn Lehrer keinen Abstand von 1,5 Meter einhalten können, müssen auch sie während des Unterrichts eine Maske tragen.
Laut Gebauer gibt es allerdings auch Ausnahmen der Regel: Sollte das Tragen einer Maske nicht mit der pädagogischen Verantwortung vereinbar sein, „kann die Schule zumindest zeitweise eine Ausnahme beschließen“, erklärte sie. Wie zum Beispiel auch für bestimmte Lerneinheiten oder für Prüfungen. „Ausnahmen sind auch aus medizinischen Gründen möglich“, sagte Gebauer. Doch bei jeder Ausnahme „gilt dann die Abstandsregel von 1,5 Metern“.
Schule in NRW unter Corona-Bedingungen: Regelungen gelten bis zum 31. August
Grundsätzlich sind Eltern bzw. die Schülerinnen und Schüler verantwortlich, selbst an eine Maske zu denken und diese mitzubringen. Das Land wird den Schulen aber zudem eine Million Masken zur Verfügung stellen.
Die Regelungen sind vorerst bis zum 31. August 2020 befristet.
Schüler mit Schnupfen sollen in Nordrhein-Westfalen künftig 24 Stunden zuhause bleiben. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, die auf eine Corona-Infektion hindeuten, können sie wieder am Unterricht teilnehmen.
Für Schülerinnen und Schüler gebe es keine routinemäßigen Tests. Sollte es zu einer Corona-Infektion an einer Schule kommen, werde großflächig in der Einrichtung getestet. „Die Kapazitäten stehen dafür bereit“, so Gebauer.
85 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer sind laut der Ministerin aktuell „dienstfähig“.
Schule in NRW unter Corona-Bedingungen: Hitzefrei-Regelung wird ausgeweitet
Wegen des heißen Sommerwetters wird die Hitzefrei-Regelung an Schulen ausgeweitet. „Die derzeitigen Hitzefrei-Regelungen werden angesichts der hohen Außentemperaturen und der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II vorerst ausgeweitet“, sagte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ und der „Rheinischen Post“ (Dienstag). Dem „Stadt-Anzeiger“ zufolge gilt die neue Regelung ab Schulstart am Mittwoch. Dann könne auch für Oberstufenschüler der Unterricht von der Schulleitung abgesagt werden, wenn die Temperaturen in den Räumen auf mehr als 27 Grad steigen.
Klassenfahrten und Exkursionen im Inland sind laut Gebauer erlaubt. Fahrten ins Ausland vor den Herbstferien sind vorerst verboten. Das Land übernehme die Stornierungskosten aller von Schulen abgesagten Fahrten ins Ausland, die bis zu den Herbstferien geplant waren, nur soweit die Stornierungen durch die Schulen bis zum 12. Juni 2020 erfolgt sind; im Fall der Schulen in freier Trägerschaft bis 10. Juli 2020. Für Stornierungen nach diesen Daten erstattet das Land NRW keine Kosten mehr.
Schule in NRW unter Corona-Bedingungen: mehr Gestaltungsfreiraum
Schulen können ihren Beginn am Morgen entzerren auf den Zeitraum von 7.30 bis 8.30 Uhr. Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrkraft kann aus schulorganisatorischen Gründen für bis zu sechs Monate um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden.
Unterrichtsräume sollen regelmäßig gelüftet werden. Räume, in den das baulich nicht möglich ist, sollen nicht für den Unterricht genutzt werden, sagte Gebauer.
Im Unterricht soll eine feste Sitzordnung eingehalten und die Anwesenheit der Schüler dokumentiert werden. Davon erhofft sich das Schulministerium eine zuverlässige Rückverfolgbarkeit von möglichen Infektionsketten. Der Unterricht soll in „jahrgangsbezogen in Klassen, in Kursen oder festen Lerngruppen stattfinden“. Eine „jahrgangsübergreifende Gruppenbildung“ sei grundsätzlich nicht möglich.
Schule in NRW unter Corona-Bedingungen: Lehrerverbände begrüßen das Konzept
Stefan Behlau, Landesvorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung, sagte zu dem vorgestellten Konzept: „Die strenge Vorgabe der Maskenpflicht ist ein deutliches Zeichen dafür, dass wir in kein normales Schuljahr starten.“
Ob der vorgesehen Stoff unter Corona-Bedingungen vermittelt werden könne sei fraglich, meinte Maike Finnern, GEW-Vorsitzende in NRW. Es gebe ja noch versäumte Inhalte aus dem letzten Schuljahr. Die Maßnahmen zur Digitalisierung begrüßte sie: „Jetzt kommt es darauf an, dass die Umsetzung vor Ort schnell passiert.“
Schule in NRW unter Corona-Bedingungen: Lehrpersonal kann sich kostenlos testen lassen
Bereits seit Montag, 3. August, können sich alle in Schulen und Kitas Beschäftigte kostenlos und freiwillig auf das Coronavirus testen lassen. Die Testungen sind laut NRW-Gesundheitsministerium vorerst bis zum 9. Oktober 2020 bei niedergelassenen Vertragsärzten (insbesondere Hausärzten) und in Testzentren möglich. Wer sich testen lassen möchte, muss beim Arzt ein Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers vorlegen. Es wird empfohlen, vorher einen Termin mit der Praxis zu vereinbaren.
Die Testmöglichkeiten für Beschäftigte in Kitas und in Schulen wechseln alle 14 Tage:
- Kita-Beschäftigte und Kindertagespflegepersonen: KW 32, KW 34, KW 36, KW 38, KW 40
- Schulbeschäftigte: KW 33, KW 35, KW 37, KW 39, KW 41
Wie es dem Lehrpersonal in der Krise ging, haben uns zwei Lehrer und eine Lehrerin erzählt. Lesen Sie hier noch einmal ihre Erinnerungen an die Schulzeit von März bis Juni. (mit dpa)
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