Düsseldorf. In der Corona-Debatte ruft der Ministerpräsident Bürger zu Verzicht auf. Opposition kritisiert Alleingang. Landtag stellt epidemische Lage fest.
Strikte Kontaktbeschränkungen, geschlossene Kulturstätten, Gastronomiebetriebe und Sportanlagen - der "Lockdown Light" schränkt ab dem 2. November das Leben in Deutschland massiv ein. Und Nordrhein-Westfalen zieht voll mit. Nachdem das Landeskabinett bereits am Donnerstagmorgen beschlossen hat, die jüngste Bund-Länder-Vereinbarung 1:1 zu übernehmen, informierte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet den Landtag am Freitag über die aktuelle Corona-Lage.
In seiner Erklärung verteidigte Laschet die coronabedingten harten Einschränkungen, die Bund und Länder am Mittwoch gemeinsam beschlossen haben. „Das, was wir machen, ist verhältnismäßig, geeignet und angemessen. Allerdings sei es auch für viele eine Zumutung, räumte er ein. Daher werde es staatliche Entschädigung für wirtschaftlich Betroffene geben.
Zahl der Neuinfektionen jetzt höher als im Frühjahr
Angesichts der exponentiell steigenden Neuinfektionszahlen müsse alles getan werden, um die zweite Corona-Welle zu brechen, bekräftigte Laschet in seiner rund 20-minütigen Rede. Es sei eine Illusion zu glauben, dass die bereits dramatischen Entwicklungen in Nachbarländern wie Belgien oder Frankreich nicht übergreifen könnten. In den vergangenen sieben Tagen hätten die NRW-Gesundheitsämter 25.118 Neuinfektionen festgestellt. Das sei mehr als in den ersten Wochen der Pandemie, als der Höchstwert bei 24.132 Neuinfektionen lag.
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Laschet appellierte deshalb eindringlich an die Bürger, Verzicht zu üben und unnötige Kontakte zu meiden - und zwar schon an diesem letzten Wochenende vor dem Inkrafttreten der verschärften Corona-Schutzverordnung. „Verzichten Sie auf die üblichen Halloween-Partys“, sagte Laschet. Alle müssten mit strengen Kontrollen und Sanktionierungen rechnen. Alle müssten mit strengen Kontrollen und Sanktionierungen rechnen. „Die örtlichen Ordnungsämter werden keinen Missbrauch dulden.“
SPD-Opposition: Regierung zeige Führungsschwäche in der Corona-Krise
Oppositionsführer Thomas Kutschaty kritisierte, dass die Landesregierung das Parlament in der Pandemie bislang nicht angemessen beteiligt habe. Die bisherigen Entscheidungen seien nicht durch das Parlament legitimiert gewesen. Er warf der Ministerpräsident Armin Laschet Führungsschwäche in der Corona-Krise vor.
Trotz früher Warnhinweise habe die schwarz-gelbe Landesregierung zu viel Zeit verstreichen lassen statt zu handeln, sagte der Oppositionsführer. Schon vor Wochen wäre es Aufgabe der Regierung gewesen, die Gesundheitsämter personell besser auszustatten und auf die zweite Infektionswelle vorzubereiten, unterstrich er. Stattdessen seien Tests in Kitas und Schulen wieder zurückgefahren und kostenlose Tests für Reiserückkehrer gestrichen worden. „Das ist genau das falsche Signal.“
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Schulministerin Yvonne Gebauer wirft der SPD-Politiker vor, nicht mehr anzubieten zu haben als Maskenpflicht, offene Fenster und den Rat, eine dicke Jacke anzuziehen. Nötig sei aber „ein Plan B“ für eine noch dramatischere Entwicklung. Dazu gehörten kleinere Lerngruppen mit Schichtunterricht und Konzepte für digitalen Unterricht. Kutschaty: "Wir brauchen eine vorausschauende Politik. NRW braucht jetzt einen Plan für den 1. Dezember."
Trotz aller Kritik an den Entscheidungen der schwarz-gelben Landesregierung versicherte Kutschaty, dass seine Fraktion die November-Maßnahmen mittrage und auch bereit sei, "unpopuläre Entscheidungen" zu treffen.
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Er forderte deshalb eine stärkere Beteiligung des Parlaments und gesetzliche Entscheidungen statt eine ständige High-Noon-Politik“ mit Notverordnungen in letzter Sekunde. "Zu oft haben Gerichte die Erlasse und Maßnahmen kassiert. Wäre das Parlament beteiligt gewesen, wäre es sicher nicht so weit gekommen", so der SPD-Politiker.
Landesregierung bekommt Sonderrechte bei der Pandemie-Bekämpfung
In der Sondersitzung hat der Landtag am Freitag erneut eine „epidemische Lage von landesweiter Bedeutung“ festgestellt. Damit hat die Landesregierung zunächst für weitere vier Wochen eine rechtliche Grundlage für außerordentliche staatliche Eingriffe zur Pandemiebekämpfung. Im Katastrophenfall dürfte etwa medizinisches Gerät beschlagnahmt werden.
Für die Verlängerung stimmten mit breiter Mehrheit die Regierungsfraktionen von CDU und FDP ebenso wie die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen bei Enthaltung der AfD. Die Feststellung ist diesmal auf nur einen Monat befristet worden.
Grundsätzlich sieht das Infektionsschutzgesetz eine Frist von jeweils zwei Monaten vor. Zudem muss die Landesregierung den Landtag fortlaufend über die Entwicklung der pandemischen Lage und ihre Maßnahmen informieren. (mawo/mit dpa)
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