Düsseldorf. Das “Notstandsgesetz“ wird nur in abgeschwächter Form in Kraft treten. Regierungsfraktionen und Opposition nach langen Verhandlungen einig.

Das umstrittene „Epidemiegesetz“ der Landesregierung soll deutlich entschärft werden. Die schwarz-gelbe Koalition rang am Mittwoch über mehrere Stunden mit den Fraktionsspitzen von SPD und Grünen, um eine grundlegende Änderung im Konsens zu erreichen. Am späteren Abend gab es grünes Licht.

Es geht darum, wie weit die Befugnisse der Ministerien in der Corona-Krise reichen dürfen. Das runderneuerte Gesetz soll an diesem Donnerstag in einer Sondersitzung des Landtags beschlossen werden.

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Einigkeit herrschte parteiübergreifend, dass alle Regelungen unter Parlamentsvorbehalt gestellt werden müssen. Das heißt: Auch im Katastrophenfall müsste die Regierung für jede Maßnahme die Zustimmung des Landtags einholen. „Es wird keinen Freibrief für die Exekutive mehr geben“, hieß es aus Verhandlungskreisen.

Zwangsverpflichtung von Ärzten und Pflegekräften ist vom Tisch

Der „landesweite Epidemie-Fall“ als Grundlage Machtausweitung für die Regierung soll zudem nur noch befristet für zwei Monate ausgerufen werden. Eine Verlängerung um zwei weitere Monate wäre ersten Plänen zufolge möglich.

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Die von zahlreichen Experten als verfassungswidrig eingestufte Zwangsverpflichtung von ausgebildeten Ärzten und Pflegekräften für den Dienst an der Epidemie-Front ist vom Tisch. Stattdessen gibt es Pläne, in NRW ein „Freiwilligenregister“ für den Katastrophenfall aufzubauen. Dort werden unabhängig von der Menschen mit besonderen Qualifikationen aufgelistet, die in der Not um Mithilfe gebeten werden könnten.

Die Möglichkeit zur Beschlagnahmung medizinischen Materials durch die Landesregierung ist deutlich abgeschwächt worden. Der Gesundheitsminister soll zwar künftig in die Lage versetzt werden, den Transport etwa von Schutzausrüstungen auch notfalls gegen den Willen des Eigentümers in einen bedürftigen Kreis anordnen zu dürfen. Allerdings muss er stets die Erlaubnis dafür vom Landtag einholen.

Regierung kann in einer epidemischen Notlage zügig handeln

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"In konstruktiven Gesprächen mit den anderen Fraktionen von CDU, SPD und Grünen haben wir wesentliche Änderungen am Gesetzentwurf verabredet. Dadurch wird gewährleistet, dass einerseits die Regierung in einer epidemischen Notlage zügig handeln kann, andererseits die parlamentarische Kontrolle und die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden", sagte am Mittwochabend der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christof Rasche, unserer Redaktion. Auch die Liberalen als Regierungsfraktion hätten Beratungsbedarf bei Fragen des Parlamentsvorbehalt, der Befristung, der Dienstpflicht für medizinisches Personal sowie der Enteignung identifiziert.

Opposition und Regierungsfraktionen waren Anfang vergangener Woche von einem „Notstandsgesetz“ überrascht worden, das im Eilverfahren zahlreiche Grundrechte aushebeln sollte. Laschet erklärte später, das Gesetz sei „kein Herzensanliegen dieser Regierung“ und ging auf die Kritiker zu.