Düsseldorf. NRW-Schulministerin Gebauer verteidigt den Wegfall der Maskenpflicht im Unterricht. Schulen dürften freiwilliges Masken-“Gebot“ aussprechen.
„Der Schulstart in NRW hat gut funktioniert“: Dieses Fazit hat NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Montag zwei Wochen nach Aufnahme des Regelbetriebs an den Schulen in NRW gezogen: Weil die Infektionszahlen inzwischen gesunken seien und sich bis dato keine Schule als „Corona-Hotspot“ entwickelt habe, sei das Tragen von Mund-Nase-Masken jetzt bis auf Weiteres nicht mehr nötig.
Laut Gebauer haben Stand Ende vergangener Woche über 99 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Regelunterricht in NRW teilgenommen. Von den Lehrkräften können 3,5 Prozent aktuell Corona-bedingt nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sagte Gebauer.
Gebauer zeigte sich am Montag auch durch die Entscheidung in Bayern gestärkt. Ministerpräsident Markus Söder gab dort fast zeitgleich zu der Pressekonferenz in Düsseldorf bekannt, dass auch Bayern mit dem Schulbeginn ab der kommenden Woche für die ersten neun Unterrichtstage eine Maskenpflicht im Unterricht beschlossen habe; ausgenommen würden dort, wie in NRW, nur die Grundschulen.
Corona: Maskenpflicht an Schulen bleibt, nicht aber im Unterricht
In NRW endet die Maskenpflicht in den Klassenzimmern an weiterführenden Schulen, wie von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) zuletzt angekündigt, ab diesem Dienstag, 1. September. Am Montag gilt für die Kinder und Jugendlichen der weiterführenden und berufsbildenden Schulen also vorerst ein letztes Mal Maskenpflicht im Unterricht. Die Maskenpflicht gilt allerdings in anderen Bereichen der Schulen weiterhin, betonte die Ministerin: In Gängen, Fluren, Hallen und auf dem sonstigen Schulgelände. Schülerinnen und Schüler dürfen im Unterricht die Maske erst ablegen, wenn Sie auf ihrem festen Sitzplatz sitzen - und sie müssen die Maske aufsetzen, wenn sie den Sitzplatz verlassen, erläuterte Gebauer.
„Schulen sind sichere Orte“, erklärte Gebauer. Sollten Schulleitungen weiterhin daran festhalten, dass im Unterricht Maske getragen werden sollte, könnten sie ein entsprechendes Maskengebot aussprechen. Dies würde vom Schulministerium dann „respektiert“, sagte Gebauer. Die Ministerin betonte jedoch: „Rechtlich können Schulleitungen nun keine eigene Maskenpflicht verhängen“, sie könnten nur ein „Gebot‘ aussprechen, das für Schülerinnen und Schüler jedoch freiwillig sei. Es sei aus Sicht der Landesregierung klar, „dass Masken Sicherheit vor einer Corona-Ausbreitung bieten“, erklärte Gebauer. Die Pflicht im Unterricht ende nun jedoch.
Manche Schulen wollen weiterhin Masken im Unterricht
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Nicht an allen weiterführenden Schulen in NRW endet an diesem Montag das Masken-tragen im Unterricht. Beibehalten wird es etwa an der Gustav-Heinemann-Gesamtschule in Essen, zunächst bis zu den Herbstferien, wie die Schule auf Facebook mitteilte. „In keinem unserer Klassenräume kann im normalen Präsenzunterricht der Mindestabstand eingehalten werden“, erklärte die Schule. Im Unterricht werde gesprochen, sich ausgetauscht. Man sehe hier ein erhöhtes Infektionsrisiko.
Zuspruch von Eltern
Bereits zu Beginn des Schuljahres sei in der Schulkonferenz über die „Maskenpflicht“ bis zu den Herbstferien gesprochen worden, hieß es weiter. Von den Eltern habe es dafür Zuspruch gegeben.
Für die Ankündigung gab es Lob, aber auch Kritik. „Ich finde die Entscheidung der Schule super. Meine Tochter fühlt sich besser mit der Maske“, kommentierte jemand. „Ich frage mich wofür solche Sachen beschlossen werden und dann jede Schule eigenständig entscheidet“, schrieb ein anderer.
Auch am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Oberhausen soll weiterhin Maske getragen werden, zunächst für weitere knapp zwei Wochen. Für den Fall, dass die Schulkonferenz die Maskenpflicht ab dem 14. September abschafft, hat die Schulleitung Unterrichtskürzungen angekündigt. Grund sei, dass dann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr alle Lehrkräfte für einen Unterricht ohne Maskenpflicht zur Verfügung stünden. Die NRW-Schulministerin hatte am Montag jedoch klar gestellt, dass nur das Land eine Maskenpflicht verfügen können. Da die ab 1. September wegfällt, könnten Schulen nur entsprechenden Trage-“Gebote“ verfügen, die aber für Schülerinnen und Schüler freiwillig seien.
Auch andere Essener Schulen plädierten am Montag dafür, dass Schülerinnen und Schüler auch im Unterricht weiter Maske tragen >Zum Artikel
Schuldirektoren halten Wegfall von Maskenpflicht für „fahrlässig“
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Inzwischen sind in den Lehrergewerkschaften Sorgen laut geworden, ob die Abschaffung der Maskenpflicht zu verantworten ist, obwohl die üblichen Sicherheitsabstände in den Klassenräumen nicht einzuhalten sind. Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft brachte das mit der Formel auf den Punkt: „Maskenpflicht adé - aber wo bleibt Plan B?“ Entweder die Anordnung der Maskenpflicht oder ihr Ende seien „falsche Politik“, kritisiert ihre Landesvorsitzende Maike Finnern.
Auch die Rheinische und die Westfälisch-Lippische Schul-Direktorenvereinigungen haben den Verzicht auf eine weitere Maskenpflicht im Unterricht als „fahrlässig“ kritisiert. Sie befürchten, dass deshalb gesundheitlich zur Risikogruppe zählende Schülerinnen und Schüler sowie ebensolche Lehrkräfte jetzt aus Sorge vor Ansteckung dem Unterricht fern bleiben.
Coronaschutzverordnung: Land NRW verschärft Bedingungen für Veranstaltungen
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat die aktuelle Lage der Pandemie in NRW als inzwischen „entspannt“ beschrieben. Die Infektionszahlen seien seit der vergangenen Wochen wieder rückläufig. Hauptgrund dafür sei, dass die Reisewelle in NRW inzwischen abgeebbt sei. Stand jetzt seien landesweit 233 Infizierte in Krankenhäusern, 74 davon würden auf einer Intensivstation behandelt, 49 von ihnen würden künstlich beatmet.
„Es ist jetzt nicht die Zeit für neue Lockerungen“, stellte Laumann am Montag in Düsseldorf klar. Die Coronaschutzverordnung in NRW werde ab diesem Dienstag, 1. September, in wenigen Punkten geändert und sogar verschärft, erklärte Laumann:
- Auch in NRW werden Verstöße gegen die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit künftig mit 50 Euro geahndet. Im ÖPNV gelte weiterhin das zuletzt verschärfte Bußgeld von 150 Euro.
- Um einen möglichen regionalen Lockdown zu verhindern, sollen die Behörden künftig bereits ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 Fällen je 100.000 Einwohner im Sinne eines „Frühwarnsystems“ über erste Maßnahmen beraten. Ab 50 Fälle je 100.000 Einwohner wäre ein regionaler Lockdown, laut bundesweiter Übereinkunft, verpflichtend.
- NRW erhöht die Hürden bei Großveranstaltungen: Bei Veranstaltungen ab 500 Teilnehmern wird künftig beim Hygienekonzept auch eine Regelung zu An- und Abreise der Teilnehmer verlangt.
- Bei Veranstaltungen ab 1000 Teilnehmern wird künftig das NRW-Gesundheitsministerium das „letzte Wort“ in Sachen Genehmigung haben.
SPD fordert „Schul-Gipfel“
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SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty hat am Montag die Landesregierung zu einem Schulgipfel aufgefordert, bei dem auch die Opposition beteiligt wird. „Ich schlage vor, dass wir uns jetzt alle an einen Tisch setzen und die drängendsten Probleme gemeinsam lösen. Wir brauchen jetzt dringend einen Schul-Gipfel mit allen Beteiligten“, sagte Kutschaty der „Rheinischen Post“.Die Ideen seiner Fraktion lägen „seit Monaten auf dem Tisch“. Dazu zählten kleinere Lerngruppen, größere Unterrichtsräume und Schichtbetrieb im Präsenzunterricht.
NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer hat sich am Montag gegen den SPD-Vorschlag ausgesprochen. Der Umgang mit Corona dürfe nicht parteipolitisch aufgeladen werden, erklärte sie. (dae)