Düsseldorf. NRW führt eine neue „gelbe Ampel“ für die Infektionslage ein. Der Gesundheitsminister hat erklärt, was das für die Bürger künftig bedeutet.

Die Landesregierung will einen möglichen Wiederanstieg von Corona-Infektionszahlen im Herbst frühzeitig mit einem Mini-Lockdown bekämpfen. „Wir haben in der Corona-Schutzverordnung eine gelbe Ampel eingeführt“, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Montag.

In der neuen Verordnung, die zunächst bis zum 15. September befristet ist, findet sich erstmals eine Art lokale Corona-Bremse. Wenn eine Kommune oder ein Landkreis innerhalb einer Woche mehr als 35 Corona-Ansteckungen je 100.000 Einwohner verzeichnet und sich der Infektionsherd nicht klar zuordnen lässt, sollen Land, Bezirksregierung und städtische Behörden zielgenaue Gegenmaßnahmen beschließen.

Auch die Wiedereinführung der Maskenpflicht im Unterricht ist eine Option

„Es gibt eine ganze Menge von Ideen, die man dann auf die lokale Situation gemünzt anschauen muss“, kündigte Laumann an. Der Minister verwies auf die jüngste Entscheidung der Stadt München, ab einer bestimmten Uhrzeit in einigen Gegenden keinen Alkohol mehr ausschenken zu lassen. „Das wäre eine denkbare Maßnahme“, sagte Laumann. Als weitere Reaktionsmöglichkeiten der Behörden nannte er die Absage von bereits genehmigten Veranstaltungen oder die örtliche Wiedereinführung der Maskenpflicht im Schulunterricht.

Bund und Länder hatten bislang nur einen „regionalen Lockdown“ ab einem Wert von 50 Infektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen beschlossen. Mit dem vorgeschalteten Mini-Lockdown will NRW verhindern, dass es erneut zu großflächigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens kommt.

Seit dem Ende der Sommerferien entspannt sich die Infektionslage in NRW wieder

Derzeit liegt die Kennziffer der Neuinfektionen im Sieben-Tages-Zeitraum jedoch in keiner NRW-Kommune mehr über 20. Im Landesschnitt beträgt der Wert 8,9. Bundesweit sind es 9,6. Laumann sagte, im Vergleich zum Ende der Sommerferien vor zwei Wochen habe man wieder „eine ganz entspannte Lage“.

Die Ordnungsbehörden können ab diesem Dienstag bei Verstößen gegen die Maskenpflicht etwa in Geschäften ein sofortiges Bußgeld von 50 Euro verhängen. So hatten es die Ministerpräsidenten der Länder vergangene Woche mit der Bundeskanzlerin verabredet. In Bussen und Bahnen ahndet NRW Masken-Verstöße weiterhin mit 150 Euro Bußgeld.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Besuchern müssen künftig den lokalen Behörden auch Konzepte zur An- und Abreise vorgelegt werden. Bei Großereignissen mit mehr als 1000 Teilnehmern hat jetzt in jedem Fall das Land ein Vetorecht. Sein Ministerium habe „das letzte Wort, ob wir das wollen oder nicht“, sagte Laumann.