Düsseldorf/Münster. Pflegende Angehörige sagen, die Politik vergesse sie in der Coronakrise. Was können Betroffene tun, wenn alle Unterstützungsangebote wegfallen?
„Die häusliche Pflege“, gibt Heike Moll zu, „ist immer schwierig.“ Seit Jahren pflegt sie ihren Partner mit Pflegegrad fünf – ohne Pflegedienst und ohne Erwerb. Nun aber kommt die große Sorge um eine mögliche Covid-19-Erkrankung hinzu – „die in Stefans Fall den Tod bedeuten kann“, sagt die Frau aus Simmerath bei Aachen, die nur schwer an Schutzkleidung und Hygieneartikel kommt.
Zahlreiche solcher Zuschriften – viele besorgt, manche verärgert – haben den Verband „Wir pflegen“ in den vergangenen Tagen erreicht. Eine Frau aus Dinslaken erzählt, ihr bliebe aktuell nichts anderes als der Urlaubsantrag, um die Pflege ihres Mannes zu organisieren. Und Freunde oder Nachbarn miteinzubinden sei ja in Zeiten sozialer Isolation auch nicht mehr denkbar, berichtet ein pflegender Ehemann und Vater aus Recklinghausen.
24 Stunden gefordert
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Für Susanne Hallermann, NRW-Sprecherin vom Verband „Wir Pflegen“, zeigen die Zuschriften eines deutlich: „Wir pflegenden Angehörigen werden in dieser Krise im Regen stehen gelassen, obwohl wir über 76 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen in Deutschland pflegen.“ Auch die häusliche Pflege müsse in Zeiten von Corona völlig neu organisiert werden. Auf bewährte Unterstützungsstrukturen – Pflegedienst, Tages- und Nachtpflege oder osteuropäische Betreuungskräfte – könnten Angehörige nun nicht mehr oder nur eingeschränkt zurückgreifen. „Wir sind auf uns allein gestellt und 24 Stunden am Tag gefordert – ohne Feierabend oder eine Minute Freiraum.“
Was etwa sollen Angehörige tun, wenn übliche Unterstützungsangebote wegfallen, man aber weiterhin zur Arbeit muss? Und was ist, wenn man selbst als Pflegeperson ausfällt? „Finanzielle Hilfe in dieser besonderen Situation würden uns helfen – genauso wie mehr Schutzartikeln, um die wir auch kämpfen müssen“, schreibt Sylvia Pasieka, pflegende Angehörige aus Voerde, in ihrem Brief an „Wir Pflegen“.
Schnelle und unbürokratische Hilfe sei jetzt genauso wichtig wie für Kliniken und Unternehmen, betont auch Susanne Hallermann vom Angehörigen-Verband. „Denn auch wir sind systemrelevant. Bricht die häusliche Pflege weg, vergrößert sich die Pflegemisere in der Coronakrise immens.“
Mehr Flexibilität bei Pflegeleistungen
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Der Verband hat sich deshalb mit einem Forderungskatalog an die Politik gewandt. Darin werden unter anderem die Freistellung von pflegenden Angehörigen ohne berufliche Nachteile in akuten Situationen oder Lohnersatzleistungen in Höhe des Elterngeldes verlangt. Zum besseren Eigenschutz fordert der Verband außerdem Corona-Schnelltests und Zusendungen von Desinfektionsmittel an alle pflegenden Familien. Außerdem schlägt „Wir Pflegen“ Soforthilfe-Teams für die häusliche Pflege vor, mit der akute Versorgungsengpässe aufgefangen werden könnten – zum Beispiel, wenn sich der Angehörige mit Corona infiziert hat oder der ambulante Pflegedienst ausfällt, der für viele Angehörige eine große Entlastung ist.
Man habe „frühzeitig das Problem bedacht, dass häusliche Versorgungsstrukturen wegfallen“, heißt es vom NRW-Gesundheitsministerium auf Anfrage. Je nach Pflegegrad hat jeder laut Gesetz einen Anspruch auf häusliche Pflegehilfe zwischen 689 und 1995 Euro. Das Ministerium macht darauf aufmerksam, dass Pflegekassen nun nach ihrem Ermessen eine Kostenerstattung dieser Beträge gewähren können, um Versorgungsengpässe zu vermeiden – ein Gestaltungsspielraum, den das das Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz ermöglicht. Pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen sollen ihre Leistungen so flexibler ausgestalten können und auf verschiedene Anbieter – von Betreuungsdienst bis nachbarschaftlicher Hilfe – zurückgreifen können.
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„Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass zusätzliche Kurzzeitpflegeeinrichtungen behelfsmäßig eingerichtet werden können“, heißt es aus dem Ministerium. Flexibler können seit einem NRW-Erlass vom 17. März auch die sogenannten „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ genutzt werden, für die monatlich bis zu 125 Euro zur Verfügung stehen. Botengänge von der Apotheke, Hol- und Lieferdienste für Speise und Wäsche oder Behördenangelegenheiten – all dies kann nach Angaben des Ministeriums nun als Entlastungsleistung abgerufen werden.
App will Angehörige vernetzen
App und Kontakt
Die App „in.kontakt“ für den geschützten Austausch und die Vernetzung von pflegenden Angehörigen kann auf allen gängigen App-Stores heruntergeladen werden. Mehr Infos: in-kontakt.online
Über weitere Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige informiert der Verband „Wir Pflegen“ in NRW: 0251/4844 6324 (Mo 10-12 Uhr und Mi 16-18 Uhr); kontakt@wir-pflegen.nrw
Susanne Hallermann von „Wir Pflegen“ hält die Regelungen für „einen Tropfen auf den heißen Stein“. Unterstützung dürfe nicht im Ermessen einzelner Pflegekassen liegen. Auch sei nicht klar, wie alternative Unterstützungsmöglichkeiten wie die Nachbarschaftshilfe mit einer Kontaktsperre vereinbar seien. „Die Landesregierung beruft sich auf Erlasse und Gesetzte, die weder bei den pflegenden Familien ankommen noch transparent sind“. Man müsse die Regelung schon sehr genau im neuen Corona-Entlastungsgesetz suchen, um informiert zu sein.
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Der Verband will sich und seinen Mitgliedern deshalb selbst helfen, unter anderem mit einer Corona-Informationsbroschüre über mögliche Hilfsangebot und einer App fürs Smartphone namens „in.kontakt“, über die sich pflegende Angehörige ortsunabhängig miteinander austauschen können. „Es hilft einfach“, so Hallermann, „wenn man jemandem in Zeiten von Überforderung und fehlender Unterstützung seine Not mitteilen kann.“