Düsseldorf. . Wer in NRW Ministerpräsident werden will, muss auch ein Landtagsmandat haben. Ist das noch zeitgemäß? Für Bundeskanzler gibt es so eine Hürde ja auch nicht. Eine Verfassungskommission denkt über eine Lockerung der Regeln nach - und lehrt nebenbei die kleinen Parteien das Fürchten.

Die Verfassungskom­mission des NRW-Landtags prüft, ob der nächste Ministerpräsident dem Landtag angehören muss. Die Landesverfassung schreibt vor, dass der Landtag einen Ministerpräsidenten aus seiner Mitte wählt. Der Bundeskanzler muss laut Grundgesetz ­hingegen nicht über ein Mandat im ­Bundestag verfügen.

„Auch der Landtag denkt daran, den Suchraum für Ministerpräsidenten zu ­erweitern“, sagte SPD-Fraktionsvize Hans-Willi Körfges. Dann wären auch politische Schwergewichte außerhalb des Landtags wählbar.

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SPD und CDU wollen kleine Parteien heraushalten

SPD und CDU denken zudem über eine Wiedereinführung der Sperrklausel bei Kommunalwahlen nach. Im Gespräch ist eine Drei-Prozent-Hürde, um kleine Splitter­parteien aus den Rathäusern heraus zu halten. Körfges kritisierte, dass eine „vernünftige Kommunalpolitik“ in vielen Städten kaum noch möglich sei, weil zu viele Parteien in den Räten sitzen. Bereits im Herbst könnte ein Vorstoß für eine neue Sperrklausel erfolgen, damit über even­tuelle Klagen bis zur Kommunalwahl 2020 entschieden ist.

Bei der im Grundgesetz für 2020 verankerten Schuldenbremse will die Kommission prüfen, ob es „Spielräume“ für eine freiere Gestaltung der Regeln gibt. Eine Verankerung in der Landesverfassung, so Körfges, könne auch berücksichtigen, dass die Mittel für Kommunen vor Eingriffen geschützt würden.