Dortmund. Tickets für das DFB-Pokalfinale zwischen Bayern und dem BVB sind begehrt - und bei offiziellen Vorverkaufsstellen schon lange nicht mehr zu bekommen. Bei Online-Auktionshäusern werden exorbitante Summen gezahlt. Doch wer Tickets mit Gewinn verkauft, muss mit einer Abmahnung rechnen.

Vor dem Finale des DFB-Pokals zwischen Borussia Dortmund und Bayern München boomt im Internet der Handel mit Tickets. Nicht selten werden 300 bis 400 Euro für ein Ticket geboten, ein Vielfaches des Originalpreises.

Doch vielen Ticketverkäufern bleibt die Freude über den Gewinn im Halse stecken, denn nicht selten folgt eine unliebsame Überraschung in Form einer Abmahnung. Die Anwälte handeln im Auftrag der Vereine.

Vereine wollen Spekulation mit Tickets verhindern

Deren Motiv: Sie wollen verhindern, dass Tickets zu Spekulationsobjekten werden. "Zur Aufrechterhaltung der vom DFB auch unter Berücksichtigung von Fanbelangen und sozialen Aspekten entwickelten Preisstruktur liegt es in unserem Interesse, die Weitergabe von Tickets einzuschränken", heißt es in den Geschäftsbedingungen des DFB.

Vereine und DFB verbieten deshalb in ihren Ticket-AGB den Weiterverkauf zu einem höheren Preis. 15 Prozent Aufschlag werden noch akzeptiert; wenn es mehr wird, schicken sie ihre Anwälte los. "Borussia Dortmund geht aktiv gegen Preiswucher bei seinen Tickets vor", sagt Ulf Haumann von der Dortmunder Rechtsanwaltskanzlei Becker & Haumann, die die Abmahnungen im Auftrag des BVB verschickt.

Abmahn-Anwälte verlangen bis zu 800 Euro

Wie viele Abmahnungen seine Kanzlei wegen des Verkaufs von DFB-Pokal-Karten verschickt hat, will Haumann nicht verraten. Ein Drittel der 75.000 Final-Tickets verkaufte der BVB. Der Verein selbst war am Freitag nicht zu einer Stellungnahme bereit.

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Zwischen 400 und 800 Euro Abmahngebühren sollen die "Täter" meist bezahlen. Dabei ist gar nicht klar, ob Ticketverkäufer überhaupt unrechtmäßig handeln. Der Bundesgerichtshof hat 2008 in einem Grundsatzurteil (Az. I ZR 74/06) festgestellt, dass der private Weiterverkauf von Tickets erlaubt ist, auch wenn dabei Gewinn erzielt wird.

Wie wirksam ist die Verbotsklausel in den Ticket-AGBs?

Fraglich ist also lediglich, ob die Verbotsklausel in den Geschäftsbedingungen wirksam ist. Rechtsanwalt Jan Heidicker aus Kamen hat seine Zweifel daran, doch bislang hat noch kein Richter darüber entschieden. Es gab einfach noch keinen Prozess. Dabei hat Heidicker schon hunderte abgemahnte Mandanten vertreten. "Jeden Tag rufen mich drei oder vier Betroffene an", erzählt er.

"Bislang war keiner dabei, der es tatsächlich auf einen Prozess ankommen lassen wollte", sagt Heidicker. Lieber sei den Mandanten ein schneller Vergleich: Ersttäter kämen häufig mit einer Zahlung von 100 oder 150 Euro davon. Hinzu komme etwa das Gleiche an Anwaltsgebühren. Doch das für die meisten Fans Entscheidende an diesem Deal: Der Verein verzichte auf Stadionverbot und Ticketsperre, erklärt Heidicker, "Das ist vielen Hardcore-Fans wichtiger als die Geldstrafe."