Essen. Streaming ist legal. Diese Ansicht ist bei vielen Internet-Nutzern nach dem Redtube-Verfahren hängen geblieben. Doch nun rollt womöglich eine Abmahnwelle gegen neuartige Streaming-Portale los. Und die ist nach Meinung von Rechtsanwälten gerechtfertigt. Grund ist eine neuartige Streaming-Technologie.
Popcorn-Time sieht toll aus. Auf einer schicken Oberfläche kann der Nutzer wählen, welche aktuellen Hollywood-Streifen er per Stream sehen möchte. Das Angebot an Filmen ist sogar besser als das von allen anderen bekannten Streaming-Anbietern von Watchever bis AmazonPrime. Neuerdings bietet Popcorn-Time sogar eine eigene App an. Doch es gibt einen entscheidenden Unterschied: Popcorn-Time und das vergleichbare Portal Quevana sind illegal und dürfen die angebotenen Filme eigentlich gar nicht zeigen.
Bei einigen Nutzern sind deshalb jetzt die ersten Abmahnungen einer Münchener Anwaltskanzlei eingetrudelt. Und im Gegensatz zu den Abmahnungen bei Redtube haben sie sich in diesem Fall wohl tatsächlich strafbar gemacht. Der Grund: Popcorn-Time ist im Gegensatz zu Redtube keine reine Streaming-Plattform, auch wenn das Angebot auf den ersten Blick so aussieht.
Weiterverbreitung im Hintergund
"Hinter Popcorn-Time steckt die Technologie einer klassischen Filesharing-Tauschbörse", sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke, der im Fall Redtube mehrere hundert Mandanten verteidigt hat. Wer also einen Film auf Popcorn-Time ansieht, schickt die Daten der Videodatei im Hintergrund weiter an andere Nutzer. Ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht.
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Denn im Gegensatz zum "normalen" Streaming werden die Daten hier weiterverbreitet. Das sei den meisten Nutzern allerdings nicht bewusst, sagt Solmecke: "Dass die Daten im Hintergrund bei anderen Usern hochgeladen werden, merken viele nicht. Die Nutzer denken, sie würden einen normalen Stream ansehen." Sie seien deshalb irritiert, wenn sie eine Abmahnung im Briefkasten finden.
Abmahnung kommt von seriöser Stelle
In den Schreiben wird den Nutzern nämlich kein Streaming zur Last gelegt, sondern klassisches Filesharing. Es steht auch keine dubiose Firma wie "The Archive" hinter den Abmahnschreiben. Sie wurden von der seriösen Abmahnkanzlei Waldorf + Frommer in München verschickt. Die Kanzlei vertritt zahlreiche Rechteinhaber wie etwa Constantin FIlm, Universum Film oder die US-amerikanische-Filmgesellschaft Warner Brothers.
Solmecke glaubt, dass Klagen gegen die Nutzer von Diensten wie Popcorn-Time die nächste große Abmahnwelle lostreten könnten. Er rät deshalb davon ab, diese Software zu benutzen: "Es sieht zwar unverfänglich aus, aber als Nutzer verbreiten Sie die Daten weiter." Wer es nicht auf eine Abmahnung ankommen lassen will, solle deshalb die Finger von solchen Diensten lassen.