Wer eine Abmahnung bekommt, weil er Fußball-Tickets weiterverkauft hat, ist gut beraten, das Schreiben nicht einfach zu ignorieren. "Abgemahnte werden nicht in Ruhe gelassen", sagt Rechtsanwalt Jan Heidicker.
Stattdessen sollten Betroffene Rat bei einem Anwalt suchen. Dort würde eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt. In keinem Fall sollte man die dem Abmahnschreiben beiliegende Unterlassungserklärung unterschreiben.
"Die enthalten meist ein Schuldeingeständnis - und das kann problematisch werden, wenn es doch zum Prozess kommen sollte", erklärt Heidicker. Stattdessen könne der Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen - ohne Schuldeingeständnis und häufig mit einer geringeren Abmahngebühr.
Wer gar nicht zahlen will, unterschreibt die Unterlassungserklärung nicht und lässt es auf einen Prozess ankommen.