Düsseldorf. . Mit einem „entschärften“ Entwurf für das geplante Hochschulgesetz reagiert NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) auf die massive Kritik aus Wissenschaft und Wirtschaft. Diese hatten der Ministerin Detailsteuerung, Regelungswut und Eingriff in die Hochschulfreiheit vorgeworfen. Ob der neue Entwurf auf Zustimmung trifft, ist allerdings fraglich.

Nach wochenlanger und teils massiver Kritik an dem Hochschulzukunftsgesetz rudert NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) nun zurück. Im überarbeiteten Entwurf kommt die ­Ministerin den Hochschulen in einigen zentralen Punkten entgegen. Am Kern einer strikteren Personal- und Finanzaufsicht aber hält sie fest.

So hatten die Hochschulen ­befürchtet, dass private Forschungsaufträge ausbleiben würden, wenn die Projekte sowie Auftraggeber und Mittel frühzeitig öffentlich gemacht werden müssten. Sollte es dazu ­kommen, so die Uni-Rektoren, ­wären Aufträge in Millionen-Höhe und tausende Mitarbeiter-Stellen ­gefährdet.

Finanzieller Blindflug

Um Betriebsgeheimnisse zu schützen, soll jetzt erst nach ­Abschluss eines Forschungsprojekts transparent gemacht werden müssen, woher die Forschungsgelder (Drittmittel) stammen. Dabei hält der „entschärfte“ Entwurf die Möglichkeit einer Informationspflicht ­offen, „wenn die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse“ daran hat.

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Die Rektoren hatten im neuen Hochschulgesetz den Versuch des Ministeriums gesehen, wieder stärker in die Universi­täten hinein zu regieren. Ihr Protest erschöpfte sich nicht in Briefen und Stellungnahmen. Sie weigerten sich geschlossen, sogenannte Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Ministerium zu unterzeichnen. Dies käme einem finanziellen „Blindflug“ gleich, hieß es – ein bisher beispielloser Vorgang.

Angriff auf Wissenschaftsfreiheit

Zu dem Unmut trugen auch Pläne des Ministeriums bei, einzelnen Fachbereichen das Recht zur Verleihung von Doktortiteln entziehen zu können. Darin sahen die Professoren einen massiven Angriff auf ihre Rechte. Dieser Passus soll nun gestrichen werden. Im Gegenzug müssen die Hochschulen ein System für Qualitätsmanagement einführen. Veränderungen gibt es auch bei den zum Jahresende nicht verbrauchten Landesgeldern. Die Hochschulen hatten befürchtet, später nicht mehr an das Geld zu kommen.

Die Hochschulen sollten die ­neuen Formulierungen nicht als „Einknicken“ verstehen, teilt das Ministerium auf Anfrage mit. „Wir haben uns die Kritik angehört und darauf reagiert.“ Die Rektoren mochten sich zu dem Entwurf, der noch nicht in abgestimmter Fassung vorliegt, vorerst nicht äußern. Ob er ihre Kritik verstummen lässt, scheint allerdings wenig wahrscheinlich.