Essen/Düsseldorf. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Beamtenstreik-Verbot setzt die Landesregierung im Streit um die Nullrunden für Staatsdiener unter Druck. Die Richter hatten das Streikverbot auch damit begründet, dass Beamte an die Lohnentwicklung der Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst gekoppelt seien.

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Beamtenstreik-Verbot setzt die rot-grüne Landesregierung unter Druck: Lag sie falsch, als sie Nullrunden für höher besoldete Staatsdiener durchsetzte? Die Leipziger Richter hatten das Streikverbot auch damit begründet, dass Beamte verfassungsrechtlich an die Lohnentwicklung der Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst gekoppelt seien.

Das besondere Treueverhältnis bedeute „umgekehrt für den Staat auch eine besondere Verpflichtung zur Fürsorge und angemessenen Alimentation“, sagte FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel. Wenn Beamte nicht streiken dürften, müssten sie sich „auf eine faire Behandlung und Besoldung verlassen können“. Beamtenbund-Chef Klaus Dauderstädt sagte, das Land habe ein verfassungswidriges Besoldungsgesetz vorgelegt. Es müsse dies nicht nur korrigieren, sondern gegebenenfalls rückwirkend Geld erstatten.

Ein "Sonderopfer" aus Haushaltszwängen

Rot-Grün hat mit dem Besoldungsgesetz die Tariferhöhungen für den Höheren Dienst unter großen Protesten für mindestens zwei Jahre gestrichen. Begründet wird dieses „Sonderopfer“ mit Haushaltszwängen. FDP und CDU haben gegen die Entscheidung auch eine Normenkontrollklage beim NRW-Verfassungsgerichtshof eingereicht.