Leipzig. Für beamtete Lehrer gilt weiterhin ein generelles Streikverbot. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Beamte dürften allein aufgrund ihres Status' nicht streiken, hieß es. Zugleich verlangten die Richter für die Zukunft Änderungen am Beamtenrecht.

Beamtete Lehrer dürfen auch weiterhin nicht streiken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Für Beamte in Deutschland gelte ein generelles Streikverbot schon allein aufgrund ihres Status'. Die Regelung sei ein wesentlicher Bestandteil des in sich austarierten Gefüges von Rechten und Pflichten der Staatsdiener, hieß es.

Zugleich verlangten die Richter für die Zukunft Änderungen am Beamtenrecht. Der Gesetzgeber müsse Widersprüche zur Europäischen Menschenrechtskonvention beseitigen.

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Darin sieht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Streikmöglichkeit auch für Staatsbedienstete vor - unabhängig von deren Status, sofern sie hoheitliche Aufgaben ausführen, beispielsweise also Polizisten, aber keine Lehrer. Deutschland sei verpflichtet, der Menschenrechtskonvention Geltung zu verschaffen. Bis dahin gelte aber das Streikverbot für alle Beamten.

Geklagt hatte eine beamtete Lehrerin. Gegen sie war eine Disziplinarstrafe verhängt worden, weil sie im Jahr 2009 an Warnstreiks teilgenommen hatte. Die Leipziger Richter bestätigten die Strafe, setzten die Geldbuße allerdings von 1500 auf 300 Euro herab. Die Frau ist heute keine Beamtin mehr und arbeitet auch nicht mehr als Lehrerin. (dpa)