Berlin. Der SPD-Politiker, gegen den wegen Kinderporno-Verdachts ermittelt wird, hat die Staatsanwaltschaft verklagt - wegen der angeblichen Weitergabe von Ermittlungsakten an Medien. Die SPD-Spitze wiederum hat ein Parteiausschlussverfahren gegen Edathy gestartet - wegen “moralisch inkorrektem Verhalten“.

Der SPD-Politiker Sebastian Edathy hat wegen der Kinderpornografie-Ermittlungen gegen ihn eine weitere Strafanzeige gestellt. Er wirft der Staatsanwaltschaft Hannover die Verletzung von Dienstgeheimnissen vor. Dies teilte sein Anwalt Christian Noll am Montag in Berlin mit.

"Die Ermittlungsbehörden haben bei ihrem Umgang mit Sebastian Edathy jedes Maß verloren", heißt es in dem Schreiben Nolls. "Zu der Missachtung der Unschuldsvermutung und der Benennung von Details aus seiner Privatsphäre kommt nunmehr die Verletzung von Dienstgeheimnissen hinzu. Herr Edathy muss davon ausgehen, dass die Ermittlungsbehörden die vollständige Ermittlungsakte der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" zugänglich gemacht haben. Hierbei handelt es sich um eine Straftat. Ermittlungsbeamte, die selbst Straftaten begehen, sind ersichtlich ungeeignet, ein Strafverfahren zu führen."

Der Anwalt forderte zudem mit Blick auf in Medien zitierte Informationen die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) auf, "die Staatsanwaltschaft Hannover sowie die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft Celle von der Zuständigkeit für das Verfahren zu entbinden".

Er warf der Staatsanwaltschaft Hannover Befangenheit vor: "Es gibt keine rechtlichen Grauzonen. Es gibt legal und nicht-legal." Das Bundeskriminalamt (BKA), die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sowie die Staatsanwaltschaft Hannover selbst hätten das Verhalten Edathys als nicht strafbar eingestuft. "Der Vorgang hätte daher bereits Anfang November geschlossen werden müssen."

SPD-Spitze leitet Partei-Ausschlussverfahren ein

Die SPD-Spitze strebt den Rauswurf ihres langjährigen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy aus der Partei an. "Es gibt ein formales Parteiordnungsverfahren gegen Herrn Edathy", sagte SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi am Montag nach einem einstimmigen Beschluss des Parteipräsidiums. Man habe das Verfahren an die Bezirksschiedskommission in Hannover übergeben.

Gegen Edathy laufen Ermittlungen wegen Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie. Er betont, nichts strafbares getan zu haben. Bereits vor einer Woche hatte der SPD-Vorstand einstimmig das Ruhen der Mitgliedsrechte gemäß Paragraf 18 der Satzung beschlossen.

Einhergehend damit ist automatisch ein Parteiordnungsverfahren mit dem Ziel des Parteiausschlusses. Dies kann beschlossen werden, wenn "eine schwere Schädigung der Partei eingetreten oder mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist". Das Ruhen der Rechte darf bis zu drei Monate dauern.

Schiedskommission in Hannover muss entscheiden

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Über den gemäß Satzung mit so einem Schritt verbundenen Antrag auf Einleitung eines Parteiordnungsverfahrens muss nun die Bezirksschiedskommission Hannover entscheiden. Allerdings gibt es Unmut gerade bei niedersächsischen SPD-Politikern über das rigorose Vorgehen gegen Edathy, auch aus Sorge um eine mögliche psychische Labilität bei dem langjährigen Bundestagsabgeordneten.

Fahimi begründete den Schritt mit moralisch unkorrektem Verhalten Edathys, das nicht zur Haltung der SPD passe. Der 44-jährige Politiker hatte am 7. Februar sein Mandat im Bundestag niedergelegt - er nannte gesundheitliche Gründe. Kurze Zeit später kam heraus, dass gegen ihn Ermittlungen laufen. Er betont, nichts strafbares getan zu haben.

"Posing-Bilder" in der rechtlichen Grauzone

Bislang ist die rechtliche Lage schwierig, wenn Jungen oder Mädchen nackt vor der Kamera posieren. Besitz oder Weitergabe solcher "Posing-Bilder" sind nur dann strafbar, wenn die unbedeckten Genitalien der Kinder "aufreizend zur Schau gestellt" sind.

Das bekannteste Ausschlussverfahren auf Betreiben des Vorsitzenden Sigmar Gabriel war bisher das gegen Ex-Bundesbankvorstand Thilo Sarrazin wegen seiner umstrittenen Migranten-Thesen. Es wurde aber eingestellt. Insgesamt sind Ausschlüsse in juristisch komplizierten Verfahren nur bei schwerwiegenden Gründen durchzusetzen. (dpa)