Berlin. . In den Ermittlungen wegen Kinderpornografieverdacht gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy darf die Staatsanwaltschaft Hannover direkt im Bundestag ermitteln. Bundestagspräsident Lammert gab am Mittwoch das Okay - aber unter Auflagen.
Die Hannoveraner Staatsanwaltschaft darf die Computer und Speichermedien aus dem Bundestagsbüro des ehemaligen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy untersuchen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) genehmigte den Ermittlern am Mittwoch, solche Geräte und andere Gegenstände sicherzustellen und zu durchsuchen. Lammert folgte damit einer einstimmigen Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.
Die Genehmigung für die Ermittler aus Hannover erteilte Lammert allerdings unter Auflagen: So dürfen Edathys ehemalige Büroräume nicht durchsucht werden. Die Beschlagnahme von Computern, die Edathy genutzt habe, dürfe nur in Anwesenheit eines Vertreters des Bundestagspräsidenten erfolgen, wie der Bundestag mitteilte. Die auf den Computern enthaltenen Daten dürfen zunächst nur "auf kinderpornographieverdächtigte Bild- und Videodateien" gesichtet werden. Dabei müsse ein Vertreter der SPD-Fraktion anwesend sein. Die SPD-Fraktion könne der Veröffentlichung und Auswertung von Dateien widersprechen, soweit die Daten internen oder "rein parlamentarischen" Inhalts seien.
Edathys Bundestags-Computer sind "an einem sicheren Ort"
Gegen Edathy wird wegen Kinderpornographie-Verdachts ermittelt. Der Abgeordnete hatte vor etwa zwei Wochen überraschend sein Mandat niedergelegt, kurz bevor ein Antrag der Hannoveraner Ermittler auf Aufhebung seiner Immunität den Bundestag erreichte. Der ehemalige Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) musste als Landwirtschaftsminister zurücktreten, weil er den SPD-Chef Sigmar Gabriel über die Vorwürfe informierte. Die Affäre löste eine Krise in der großen Koalition aus.
Nach den Angaben des Bundestags wurden die Geräte aus Edathys früherem Büro nach dessen Räumung am Montag "an einen sicheren Ort" gebracht. Dies sei der Staatsanwaltschaft Hannover auch mitgeteilt worden. Der Bundestag wies Angaben zurück, nach denen ein Verwaltungsmitarbeiter den Ermittlern in Hannover zusagte, die ehemaligen Büroräume Edathys zu versiegeln.
Vielmehr habe ein Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung am 11. Februar in einem Telefonat mit der Staatanwaltschaft Hannover "ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bundestagsverwaltung entsprechende Maßnahmen nur bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ergreifen würde", hießt es in der Mitteilung des Bundestags. An diesem Tag habe die Bundestagsverwaltung die Hannoveraner Behörde auch um Aufklärung gebeten, nachdem die Vorwürfe gegen Edathy öffentlich bekannt geworden waren. (afp)