Leipzig. Hessen drohen Schadenersatzzahlung in dreistelliger Millionenhöhe: Die Abschaltung des Atomkraftwerks Biblis nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima war nach Urteil des zuständigen Bundesgerichts nicht rechtmäßig. RWE will nun auf zivilrechtlichem Wege entstandenen Schaden geltend machen.

Dem Land Hessen droht eine Schadenersatzzahlung in dreistelliger Millionenhöhe, weil es 2011 nach dem Reaktorunfall im japanischen Fukushima die vorübergehende Abschaltung des Atomkraftwerks Biblis angeordnet hatte. Die vorübergehende Stilllegung des Blocks A und die endgültige Abschaltung des Blocks B seien nicht rechtmäßig angeordnet worden, teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag mit. Damit setzte sich der Energiekonzern RWE durch. (Az. 7 B 18.13)

Dem Beschluss zufolge fehlte dem Land die Rechtsgrundlage für eine solche Anordnung. Das hessische Umweltministerium hatte die Stilllegung für drei Monate im März 2011 in Folge der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima angeordnet. Zuvor hatten sich Bund und Länder entsprechend geeinigt.

Schaden "in zivilgerichtlichem Verfahren geltend machen"

Die Leipziger Richter bestätigten ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof Kassel vom Februar 2013, der die Abschaltung ebenfalls für rechtswidrig befand. RWE hatte nach dem Etappensieg damals angekündigt, das Unternehmen werde den entstandenen Schaden nun genau berechnen und "in einem zivilgerichtlichen Verfahren geltend machen".

Die amtierende hessische Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) erklärte, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts treffe keine Vorentscheidung, "ob überhaupt Schadenersatzansprüche des Betreibers gegenüber dem Land bestehen". Diese müssten in einem weiteren Verfahren geklärt werden. Puttrich verwies zudem darauf, dass die dauerhafte Stilllegung des Kraftwerks nicht betroffen sei. (afp)