Hamburg/Essen. . Der Bundesregierung droht eine Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht: Das Finanzgericht Hamburg befand, die 2011 eingeführte Brennelementesteuer sei verfassungswidrig. Jetzt sollen die Verfassungsrichter entscheiden. Dem Staat drohen Steuern in Milliardenhöhe durch die Lappen zu gehen.
Die Bundesregierung hat eine schwere Schlappe vor dem Finanzgericht Hamburg erlitten und muss um die Rechtmäßigkeit der 2011 eingeführten Brennelementesteuer fürchten. Das Finanzgericht Hamburg zeigte sich gestern von der „Verfassungsdringkeit“ der Steuer überzeugt und legt deshalb das Kernbrennstoffsteuergesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Dies sei die bundesweit erste Entscheidung in einem Klageverfahren gegen die Steuer, teilte das Finanzgericht mit.
In dem Fall hatte der Düsseldorfer Eon-Konzern gegen den Steuerbescheid des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld geklagt. Auch RWE und EnBW sind gegen die Steuerbescheide, die beim Wechsel der Brennstäbe fällig werden, vorgegangen. Nach der Entscheidung muss der Finanzminister um Einnahmen von insgesamt 1,3 Milliarden Euro jährlich fürchten, die die neun verbliebenen Atomkraftwerke bis 2016 einbringen sollten. Von da an gehen weitere Akw vom Netz. Pro Meiler werden rund 150 Millionen Euro Steuern im Jahr fällig.
Direkte Steuer auf Brennelemente ist untersagt
Die Richter halten die Steuer für verfassungswidrig, da der Bund die Brennelementesteuer als sogenannte indirekte „Verbrauchsteuer“ erhoben hat, es sich aber keineswegs um eine Verbrauchsteuer handele. Eine solche Steuer zeichne sich dadurch aus, dass sie an Verbraucher weitergegeben werde, was nicht der Fall sei (Az.: 4 K 270/11). Der Bund ist damit in der Klemme, denn eine direkte Steuer auf Brennelemente ist nach Europarecht untersagt.