Hamburg. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg in dieser Woche eine Verschwendung von Steuergeldern vorgeworfen. Dieser hatte den Auftrag für ein Gesetz an eine Kanzlei gegeben. Nun rückt auch Zypries mit bezahlter Gesetzesberatung in den Fokus.
Nach der Kritik von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) an der kostspieligen Vergabe externer Gutachten durch Bundesministerien rückt nun auch ihr eigenes Ministerium in den Fokus. Wie das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» am Samstag vorab berichtete, hat das Bundesjustizministerium für das Anfang 2007 in Kraft getretene Gesetz über elektronische Handelsregister (Ehug) Vorarbeiten aushäusig und gegen Honorar erledigen lassen.
Das Ministerium von Zypries räumte auf Anfrage des «Spiegels» ein, dass ein Düsseldorfer Rechtsprofessor gegen ein Honorar in Höhe von 6000 Euro «wissenschaftliche Vorarbeiten» für das Gesetz geleistet hat. Darunter seien auch ganze Paragrafen und Begründungen gefallen. Dieser «erste Rohentwurf» sei aber bereits 2003 in Auftrag gegeben und «im Hause zu einem Referentenentwurf ausgeweitet und fortgeschrieben» worden, zitiert das Magazin einen Ministeriumssprecher.
Klare Vergaberegeln gefordert
Zypries hatte Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) zuletzt die Verschwendung von Steuergeldern vorgeworfen, weil dieser den Auftrag für ein Gesetz über Banken-Insolvenzrecht an die Kanzlei Linklaters vergeben hatte. Die Justizministerin will künftig klare Regeln für die Vergabe externer Gutachten. «Bei jedem Gesetzentwurf sollte offengelegt werden, welche externen Stellen an der Formulierung mitgewirkt haben», sagte Zypries, die zugleich mehr Transparenz forderte.
Die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (Donnerstagausgabe) hatte berichtet, dass unter anderem die Außen-, Finanz- und Innenministerien 2008 laut Rechnungslegung der Bundesregierung deutlich mehr als die ursprünglich eingeplanten Ausgaben für externe Beratung gezahlt haben. (ddp)