Berlin. Mit der externen Erarbeitung von Gesetzen beschäftigt sich nach dem jüngsten Vorfall im Bundeswirtschaftsministerium nun der Bundesrechnungshof. Minister Guttenberg muss sich auch wietere Vorwürfe seitens der SPD gefallen lassen.
«Unsere Gremien beraten derzeit, ob der Einkauf externer Ressourcen bei der Gesetzgebung geprüft werden muss», sagte der Sprecher des Bundesrechnungshofs, Andreas Krull, am Freitag. Krull sagte weiter: «Es geht nicht um die Prüfung des Wirtschaftsministers allein, sondern um die Praxis allgemein.»
Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hatte die international tätige Anwaltskanzlei Linklaters damit beauftragt, einen Gesetzestext zur Bankenrettung zu schreiben. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) warf ihm daraufhin vor, Steuergeld zu verschwenden.
Steinbrück sieht Verstoß gegen Europarecht
Die SPD übt derweil weiter Druck auf Guttenberg aus. Sein Versuch, marode Banken unter staatliche Zwangsverwaltung zu stellen, sei «ein Schuss in den Ofen», sagte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD). «Sein ungeprüft übernommener Vorschlag verstößt zum Beispiel gegen Europarecht», sagte der SPD-Politiker. Er hätte sich gewünscht, dass Guttenberg «so etwas nicht aus der Hüfte schießt, sondern wie im Kabinett verabredet vor Übertragung im Lautsprecher die Abstimmung mit dem Justiz- und dem Finanzministerium gesucht hätte», kritisierte Steinbrück.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nahm Guttenberg dagegen erneut in Schutz. Wichtig sei, dass der eigene politische Wille definiert werde, sagte die CDU-Vorsitzende am Donnerstagabend in Berlin beim Forum »Pariser Platz«.
Merkel betonte, dass Staat und Steuerzahler künftig nicht vonseiten der Banken erpressbar sein dürften: »Auf diese Frage hat keiner eine Antwort.« Deshalb begrüße sie, wenn Ideen wie der Gesetzentwurf zur staatlichen Zwangsverwaltung von Banken vorgelegt würden. Die eigenen politischen Koordinaten müssten in den Entwürfen gewahrt bleiben, sagte Merkel.
Beamtenbund rügt Vorgehen
Der Deutsche Beamtenbund (dbb) rügte dagegen das Vorgehen des Wirtschaftsministers. Der Verbandsvorsitzende Peter Heesen sagte dazu: «Wir sollten jetzt nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern uns mit der Frage beschäftigen, ob so das Modell der Zukunft aussieht. Von mir ein klares Nein dazu.«
Als Grund für die Vergabepraxis an Anwaltskanzleien nannte Heesen den stetigen Personalabbau in den Bundesministerien. Seit 1995 seien pro Jahr 1,5 Prozent der Stellen weggefallen. Daraus folge, dass der Bund bei der Neubesetzung von Stellen »sehr eingeschränkt ist und bestimmte Berufsbereiche, die viel stärker vertreten sein müssten, unterrepräsentiert sind. Dazu zählten die Volks- und Betriebswirtschaftler und auch die Wirtschaftsjuristen. «Das ist eine Sünde der Vergangenheit, die sich jetzt rächt. Dennoch glaube ich, dass solche Projekte nicht nach außen vergeben werden müssen», sagte Heesen. (ddp)