Düsseldorf. . NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) fordert ein „Gesetz gegen Gier“ in den Chefetagen großer Unternehmen. Managergehälter sollen demnach in börsennotierten Unternehmen in Zukunft auf eine Million Euro pro Jahr begrenzt werden. Das Aktienrecht mache es möglich – und die Schweiz mache es vor.
NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hat sich für ein „Gesetz gegen die Gier“ stark gemacht. Manager-Gehälter sollen nach seinem Willen in börsennotierten Unternehmen künftig auf maximal eine Million Euro pro Jahr begrenzt werden. „Heute arbeiten Millionen von Menschen im Niedriglohnsektor, während in den Chefetagen die Gehaltskurve steil nach oben zeigt. Diese Entwicklung wird immer extremer werden, wenn der Staat nicht eingreift“, sagte Kutschaty dieser Zeitung.
Nach Auffassung des Justizministeriums lässt sich durch eine Änderung des Aktienrechts bei privaten Unternehmen eine Gehaltsobergrenze einziehen. Ebenso wie der Staat Mindestlöhne definieren kann, könne er auch Höchstlöhne festsetzen.
NRW wird im Bundesrat mit „Nein“ stimmen
Die bislang von der Bundesregierung geplante Reform des Aktienrechts sieht lediglich vor, dass künftig die Aktionäre börsennotierter Unternehmen einmal jährlich in ihrer Hauptversammlung über die Vergütung des Vorstandes entscheiden können. Kutschaty hält dieses Modell für unzureichend.
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NRW werde die schwarz-gelbe Aktienrechtsnovelle deshalb im Bundesrat ablehnen. Der Minister geht davon aus, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis sich seine Forderung nach einer konkreten Gehaltsdeckelung durchsetzt: „Ich bin der festen Überzeugung, dass die Gehaltsdeckelung nicht nur in Deutschland kommen wird“, sagte der Minister.
Mehr als zwei Drittel der Schweizer hatten Anfang März in einem Volksentscheid beschlossen, die so genannte Managerabzocke gesetzlich zu verbieten. Kutschaty hält Warnungen vor möglichen Standortnachteilen für deutsche Unternehmen im globalen Wettbewerb um die besten Köpfe für unbegründet. „Kennen Sie einen einzigen Schweizer Manager, der die Schweiz deswegen verlassen hat? Tatsächlich gibt es auch im Ausland kaum Stellen, wo mehr als eine Million Euro verdient wird“, so Kutschaty.
Die Schweiz ist das Vorbild
Nach dem Schweizer Votum hatte auch in Deutschland eine Diskussion über Gehaltsobergrenzen eingesetzt. Die Bundesregierung hatte jedoch eine gesetzliche Höchstgrenze abgelehnt und dafür geworben, die Eigentümerrechte bei der Manager-Bezahlung zu stärken.