Kutschaty will eine gesetzliche Obergrenze bei Top-Gehältern von einer Million Euro und sagt das erfrischend klar. Es ist gleichwohl ein Vorschlag mit eingebautem Systemfehler. Wer definiert, was viel oder wenig oder angemessen ist?

Es gehört zu den Wahlkampf-Symptomen, wenn ein besonnener Jurist wie NRW-Justizminister Kutschaty plötzlich über „Managergier“ und „Selbstbedienungsmentalität“ poltert. Das diskreditiert jedoch keineswegs sein Anliegen: Es ist ja nicht zu leugnen, dass Vergütung und Haftung oder Aufsicht und Transparenz im Millionen-Irrsinn vieler Managementetagen keine plausiblen Einheiten mehr bilden.

Kutschaty will eine gesetzliche Obergrenze bei Top-Gehältern von einer Million Euro und sagt das erfrischend klar. Es ist gleichwohl ein Vorschlag mit eingebautem Systemfehler. Exzesse in der Privatwirtschaft würden dadurch bekämpft, dass der Staat Eigentümer spielt und in die Lohnfindung eingreift. Wer definiert, was viel oder wenig oder angemessen ist? Besser wäre es, Strukturen für Aufsicht und Erfolgskontrolle zu verbessern, damit Nieten in Nadelstreifen nicht ständig ein goldener Handschlag winkt.