Düsseldorf. . Ein neues NRW-Gesetz soll eine mögliche Beeinflussung der Wähler durch vorab veröffentlichte Umfrageergebnisse verhindern. Bis 50.000 Euro Strafe drohen, wenn über Medien oder Internet vor Schließung der Wahllokale Ergebnisse aktueller Wählerbefragungen bekannt werden.
Wer bei der Kommunalwahl in NRW künftig Prognosen schon vor Schließung der Wahllokale veröffentlicht, muss mit hohen Geldbußen rechnen. Bis zu 50.000 Euro Strafzahlung drohen, wenn über Medien oder Internet vorab Ergebnisse aktueller Nachwahlbefragungen bekannt werden. Mit ihrem Gesetzentwurf will die Landesregierung Manipulationen verhindern.
Bei Wahlen werden bundesweit tausende Wähler nach ihrer Stimmabgabe anonym befragt, wo sie ihr Kreuzchen gemacht haben. Daraus errechnen Meinungsforscher ihre Prognosen. Die Ergebnisse solcher Wählerbefragungen dürfen erst um 18 Uhr verbreitet werden. Intern sickern sie bei Parteizentralen und gut informierten Journalisten aber schon vorher durch.
Wiederwahl getwittert
Seit bei mehreren Wahlen frühzeitig Prognosezahlen bei Twitter die Runde machten, die nah am späteren Ergebnis lagen, sind Wahlleiter misstrauischer geworden.
Für Aufsehen sorgte auch die CDU-Politikerin Julia Klöckner, als sie als Mitglied der Zählkommission die Nachricht von der Wiederwahl des früheren Bundespräsidenten Horst Köhler vorzeitig twitterte.
Bußgelder auch auf lokaler und Landesebene
„Wähler dürfen nicht durch Vorab-Prognosen beeinflusst werden“, so NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD). Bußgelder, die bei Bundestags- und Europawahlen verhängt werden können, sollen künftig auch auf lokaler und Landesebene gelten. Allerdings dürfte der Nachweis schwer zu führen sein, ob durch Twitter oder Facebook der Wahlausgang beeinflusst wurde.
Gelockert wird das Gesetz an anderer Stelle. Wenn in einer Stadt eine Wahl nach mehr als einem Jahr wiederholt werden muss, sollen dabei weitere Parteien kandidieren können. In Dortmund hatten zuletzt die Piraten das Nachsehen. Sie waren bei der Kommunalwahl 2009 nicht angetreten und wurden auch bei der Neuauflage drei Jahre später nicht zugelassen.