Düsseldorf. . Die rot-grüne Landesregierung will die Wahlen von Stadträten und Rathaus-Chefs wieder zusammenführen. Doch das ist komplizierter als gedacht: Eine solche Regelung verändere den Wählerwillen nachträglich, moniert der Landkreistag. Der Städtetag fürchtet beamtenrechtliche Hindernisse.
In möglichst vielen NRW-Kommunen sollen Bürgermeister schon 2014 wieder gemeinsam mit dem Rat gewählt werden. SPD und Grüne im Landtag halten trotz Bedenken von Verfassungsrechtlern an ihrem Vorhaben fest, den Rathaus-Chefs einmalig die vorzeitige Amtsniederlegung zu ermöglichen, damit sie sich ein Jahr früher der Wiederwahl stellen können. Normalerweise endet ihre laufende Wahlperiode erst 2015.
Hintergrund ist die Absicht der Koalition, die von der schwarz-gelben Regierung Rüttgers getrennten Wahlen von Räten und Bürgermeistern wieder zusammenzuführen. Aber erst ab 2020 soll nach dem Gesetzentwurf überall in NRW wieder synchron im Fünf-Jahres-Rhythmus gewählt werden. Die Umstellung ist nicht ganz unkompliziert, da die Wahlzeit der Räte 2014 einmalig auf sechs Jahre verlängert werden muss.
Wird der Wählerwille nachträglich verändert?
Die umstrittene Übergangsregelung, nach der Bürgermeister vorzeitig ihr Amt räumen können, ist für Rot-Grün auch eine Frage der Kosten. „Wir sparen uns eine Wahl“, sagt Grünen-Fraktionsvize Mehrdad Mostofizadeh. Die Idee sei „charmant“, das Gesetz müsse aber verfassungsrechtlich wasserdicht sein. Auch SPD-Fraktionsgeschäftsführer Marc Herter sagte dieser Zeitung: „Wir prüfen alle Einwände, aber das Vorhaben steht nicht in Frage.“
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Bei der Experten-Anhörung im Landtag monierte der Landkreistag, mit der Möglichkeit des vorzeitigen Rückzugs werde der Wählerwille nachträglich verändert. Der Städte- und Gemeindebund hielt dagegen, bei einem Rücktritt werde die Entscheidungsmacht wieder an das Wahlvolk zurückgegeben. Die CDU hält es für nicht vermittelbar, wenn ein Bürgermeister abtrete, um sich anschließend wiederwählen zu lassen. „Ein Sonder-Rücktrittsrecht würde der politischen Taktiererei Tür und Tor öffnen“, hieß es.
Städtetag fürchtet beamtenrechtliche Hindernisse
Beamtenrechtliche Hindernisse und Verstöße gegen das Gebot der Gleichbehandlung, die der Städtetag befürchtet, will die Koalition ausschalten. Der vorzeitige Amtsverzicht eines Bürgermeisters werde sich, so Herter, „nicht pensionsschädlich“ auswirken, auch nicht für früher erworbene Ansprüche. Dienstbezüge werden mit dem Tag des Amtsverzichts nicht mehr gezahlt. Herter: „Es wird keinen goldenen Handschlag geben.“ Noch vor Ostern soll das neue Wahlgesetz verabschiedet werden.