Düsseldorf. . Über Räte und Bürgermeister wird künftig wieder am gleichen Tag entschieden. Die Umstellung ist eine komplizierte Operation. Bei der Kommunalwahl 2014 sollen Räte und Kreistage in NRW einmalig für sechs Jahre gewählt werden.

Die rot-grüne Koalition in NRW setzt die lokale Szene in Bewegung. Bei der Kommunalwahl 2014 sollen die Räte und Kreistage in NRW erstmals – und einmalig – für sechs Jahre gewählt werden. Um im Jahr 2020 die Wahlen von Bürgermeistern und Räten wieder zusammenlegen zu können, haben SPD und Grüne vereinbart, die Amtszeit der Räte um ein Jahr zu verlängern. Das sieht ihr Koalitionsvertrag vor.

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„Bürgermeister und Räte sollen an einem Strang ziehen“, sagte Innenminister Ralf Jäger (SPD) der WAZ, „deshalb ist es sinnvoll, dass die Bürger sie an einem Tag wählen.“ Damit korrigiert Rot-Grün das Wahlgesetz der Regierung Rüttgers. Sie hatte 2007 die Termine getrennt: Bürgermeister und Landräte sollten über eine Persönlichkeitswahl nach süddeutschem Vorbild aufgewertet werden, um ihre Position gegenüber Räten und Kreistagen zu stärken. Keine unerhebliche Rolle spielte dabei das Kalkül der CDU, auf diesem Weg mehr eigene Leute auf die Chefsessel zu bringen.

Ab 2020 wieder synchron

Nach der Wiedereinführung der Bürgermeister-Stichwahl drehen SPD und Grüne auch diese schwarz-gelbe Reform zurück. Bereits am 21. Juni soll der Landtag ihren Gesetzentwurf beraten. Die Umstellung wird nicht ganz unkompliziert. Die jetzigen Räte amtieren bis 2014, die Bürgermeister bis 2015. Damit sie ab 2020 wieder synchron im Fünf-Jahres-Rhythmus gewählt werden können, muss die nächste Wahlzeit der Bürgermeister von sechs auf fünf Jahre verkürzt werden.

Rot-Grün verspricht sich von dem gemeinsamen Wahltermin nicht zuletzt mehr Beteiligung. „Wir sind überzeugt, dass dann mehr Menschen zur Wahlurne gehen“, sagt Jäger. Auch Marc Herter, Kommunalexperte der SPD in den Verhandlungen mit den Grünen, verweist auf das „vergleichsweise geringe Interesse“ bei vergangenen Solo-Wahlen. Wo nur Bürgermeister und Landräte zur Wahl standen, machten in einzelnen Kommunen gerade mal 30 Prozent der Wahlberechtigten ihr Kreuz.

Kommunales Ehrenamt stärken 

Für Aufsehen dürfte eine geplante Sonderregelung sorgen. Rot-Grün will Bürgermeistern zur Ratswahl 2014 „die einmalige freiwillige Niederlegung des Amtes“ ermöglichen – ein Jahr vor Ende ihrer Wahlzeit. Die Absicht: Wo die kommunalen Akteure mitspielen, könnte der zeitgleiche Wahltag schon in zwei Jahren eingeführt werden.

Das dürfte die Fantasie örtlicher Parteizentralen anregen. Dort wird man genau ausloten, ob ein solches Verfahren die Chancen des eigenen Kandidaten verbessert oder schmälert. Allerdings prüft das Innenministerium noch, ob es beamtenrechtlich wasserdicht ist.

Das kommunale Ehrenamt wollen die Koalitionäre stärken. Um mehr Nachwuchs für die Arbeit in Räten oder Bezirksvertretungen zu gewinnen, müsse die „Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Mandat“ verbessert werden, fordert Herter. Hinter vorgehaltener Hand wird seit Jahren über „Lehrer-Parlamente“ und Stadträte geklagt, wo der öffentliche Dienst überrepräsentiert ist und andere Berufsgruppen kaum vertreten sind. Grund: Der Arbeitgeber spielt nicht mit.

Hürde für Volksbegehren senken

Herter kritisiert die geltende Entschädigungsregelung: „Wer in Gleitzeit ar­beitet, ist heute finanziell schlechter gestellt als ein Mandatsträger mit festen Arbeitszeiten.“ Für die vielen Nebengremien der Stadträte, für Verwaltungsräte oder Fachausschüsse gebe es häufig kein Freistellungsrecht. Lösungen, auch für Schichtarbeiter und Freiberufler, soll eine Expertenkommission erarbeiten.

Auf Landesebene macht Rot-Grün einen neuen Anlauf, um Volksbegehren zu erleichtern. Dabei soll die Unterschriften-Hürde von acht auf vier Prozent der Wahlberechtigten gesenkt werden. Dazu ist eine Verfassungsänderung nötig. „Wir gehen“, heißt es, „auf alle Parteien im Landtag zu.“